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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Mir wurde von der Pflegedienstleitung gesagt, ich müsste in einem Abschnitt von 30 Tagen mindestens 165 Stunden arbeiten. Das wäre mir neu.
    Ist das eine interne Vorschrift in dem Krankenhaus oder gilt das allgemein? Die Schwestern wissen auch von nichts...



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von WackenDoc
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    Ich hab mitbekommen, dass in der Pflege wegen den unterschiedlichen Schichten und Wochenenden üblicherweise nach Stunden/Monat gerechnet wird.
    Und im Pflegepraktikum sollst du ja soviel Stunden arbeiten, wie ne Vollzeitpflegekraft in der gleichen Zeit. Vielleicht haben die das so berechnet.
    Wenn man es nachrechnet, kommt es aber hin.
    This above all: to thine own self be true,
    And it must follow, as the night the day,
    Thou canst not then be false to any man.
    Hamlet, Act I, Scene 3



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  3. #3
    Gold Mitglied
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    Das kommt schon hin, ich habe als Sollarbeitszeit in der Pflege im Monat März auch 169,4 Stunden.
    Ganz einfach zum ausrechnen, jeden Werktag 7:42h, 22 Werktage im März bei einer 38,5 Stundenwoche.
    Jason braucht dringend ein Geschenk (Herzzentrum NRW)
    http://http://www.youtube.com/watch?v=Ooy288LVL50



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  4. #4
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    Sagt mal, wie sieht es eigentlich aus. In einem normalen Arbeitsverhältnis erwirbt man ja pro Monat x/12 Tage Jahresurlaub. Auf meinem Stundenzettel beim letzten Praktikum waren unten auch "Urlaubstage" angegeben. Kann man die auch nehmen?

    Edit: schon gefunden Pflichtpraktika unterliegen im Gegensatz zu freiweilligen Praktika nicht dem BUrlG.
    Geändert von stellam19 (07.03.2012 um 09:17 Uhr)



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  5. #5
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Urlaub hat man ja normalerweise erst wenn man 6 Monate in einem Betrieb gearbeitet hat. Solang wirst du ja keine KPP machen...



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