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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Krüppelkatze
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    Wichtiges Urteil:
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat das ausnahmslose, berufsrechtliche Verbot von ärztlich assistiertem Suizid aus verfassungsrechtlichen Erwägungen aufgehoben.
    http://hpd.de/node/13184
    Pressemitteilung zum Urteil
    (Berufung ist noch möglich, wir werden sehen ob die ÄK davon Gebrauch macht.)

    Was haltet ihr davon?

    Meiner Meinung nach wäre das ein wichtiger Fortschritt, es würde bedeuten, dass ein Arzt mit enger, langjähriger Patientenbindung (z.B. Hausarzt) tatsächlich zum Suizid gedachte Medikamente an suizidwillige Schwerstkranke abgeben darf und diese Entscheidung ihn nicht in berufsrechtliche Schwierigkeiten bringen würde. Wer weiß, was da unter der Hand heute schon passiert?
    I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.



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  2. #2
    Banned
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    Dazu gibt es sicherlich gute Argumente für jede Position, wenngleich für mich die Alternative einer Optimierung der Palliativversorgung mit ihren zahlreichen Möglichkeiten Priorität hat.

    In diesem Zusammenhang ein noch einmal völlig anders zu bewertendes Thema ist die Suizidbeihilfe für psychisch Erkrankte mit prinzipiell zumindest linderbaren Erkrankungen sowie die Tötung von Demenzkranken, die diesem Tun in "vorverwirrten" Zeiten zugestimmt haben, nun jedoch nicht mehr nachvollziehen können, was in der finalen Handlung an ihnen vollzogen wird.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Problematisch ist vor allen Dingen zu sagen, wer wirklich suizidwillig ist. Liegt es an mangelnder Information bezüglich anderer Möglichkeiten das Lebensende erträglich zu gestalten? Brauchen manche einfach mehr Zeit, sich mit einer belastenden Situation abzufinden? Was, wenn die Motivation primär ist, keine Last für andere sein zu wollen?

    Dann ist noch der von EKT schon genannte Aspekt der Zurechnungsfähigkeit ein weiteres Problem; viel Suizide geschehen aus einem Affekt, der im Nachhinein, sofern der Versuch überlebt wird, bereut wird. Weil sich auch die Perspektive ändern kann, oder weil es Situationen gibt, in denen Menschen "nicht zurechnungsfähig" sind. Das zu entscheiden ist natürlich sehr problematisch. Nur würde man diese Entscheidung auch indirekt durch die Beihilfe zum Suizid fällen.

    Insofern halte ich es auch für angebrachter, primär die Möglichkeiten der Palliativversorgung auszubauen.



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  4. #4
    Krüppelkatze
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    wjsl,

    hast du überhaupt die Links gelesen, die ich freundlicherweise bereit gestellt habe? Denn offensichtlich ist der Punkt MEILENWEIT über deinen Kopf gesegelt. Dabei hat er mindestens die Mesosphäre erreicht.

    Das hier zum Beispiel:
    Dann ist noch der von EKT schon genannte Aspekt der Zurechnungsfähigkeit ein weiteres Problem; viel Suizide geschehen aus einem Affekt, der im Nachhinein, sofern der Versuch überlebt wird, bereut wird.
    EKT hat deutlich gemacht, dass er/sie damit ein "völlig anders zu bewertendes" Problem anspricht. Das ist ein konkretes (und mit assistiertem Suizid nur marginal zusammenhängendes) Problem, nämlich demente Personen, die vor Eintritt der Unzurechnungsfähigkeit(!!!) eine Entscheidung darüber getroffen haben, was später mit ihnen passieren soll, wenn sie nicht mehr selbst entscheiden können. Das ist in der Tat ein diskussionswürdiges Problem, aber das trifft für jegliche Entscheidung zu, die diese Menschen vorausschauend getroffen haben.
    Diese Menschen sind nicht mehr in der Lage, sich selbst zu suizidieren. Im Urteil geht es aber konkret um die Abgabe tödlich wirkender Medikamente durch den Arzt an den Patienten, der das dann selbst appliziert. Wenn wir aber über demente Patienten reden, müsste der Arzt oder eine andere Person das Zeug applizieren, und dann befinden wir uns mitten im Bereich aktiver Sterbehilfe. Absolut diskussionswürdig, aber das Urteil hat damit explizit nichts zu tun.
    Und klar passieren viele Suizide aus einem Affekt heraus, aber das hat ebenfalls nüscht mit dem Urteil zu tun.

    Es kann doch echt nicht angehen, dass du überall dazu senfst, aber einfach nicht in der Lage bist, beim Thema zu bleiben oder wenigstens vom Ursprungsthema auszugehen!


    Achja, nochwas: Es schließt sich wirklich nicht aus, Dinge, die hochwahrscheinlich bereits heute passieren, straffrei zu stellen und die Palliativversorgung auszubauen. Das ich das wirklich klarstellen muss ist irgendwie traurig.
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  5. #5
    Administrator Avatar von Brutus
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    Mit den genannten Grundrechten unvereinbar sei es, so das Gericht, „die ärztliche Beilhilfe zum Suizid auch in Ausnahmefällen unter Androhung eines Zwangsgeldes zu verbieten, in denen ein Arzt aufgrund einer lang andauernden, engen persönlichen Beziehung in einen Gewissenkonflikt geraten würde, weil die Person, die freiverantwortlich die Selbsttötung wünsche, unerträglich und irreversibel an einer Krankheit leide und alternative Mittel der Leidensbegrenzung nicht ausreichend zur Verfügung stünden.“
    Warum muss in Deutschland eigentlich immer alles in Stein gemeißelt werden? Wenn ein Arzt einem Patienten mit einem inkurablen Leiden eine palliative Versorgung zukommen lässt, und dieser Patient ihm jetzt irgendwann im Verlauf seiner Erkrankung zu verstehen gibt, dass er lieber endlich sterben dürfe, soll der Arzt ihm deswegen die Medikamente vorenthalten, die der Patient im Rahmen seiner Palliativbehandlung benötigt? Natürlich weiß der Palliativmediziner, dass sich der Patient mit den Opioiden / der Komedikation umbringen kann, wenn er denn will. So what? In einer derartigen Situation dem Patienten dann aber die benötigten (aber potentiell todbringenden) Medikamente nicht mehr zu verordnen, ist m.E. völlig indiskutabel.
    Insofern sind solche Gerichtsverfahren immer sehr mit Vorsicht zu genießen. Denn was wäre gewesen, wenn das Gericht anders entschieden hätte? Gerade in dem "Problemgebiet" Palliativmedizin wandelt man eh immer auf einem schmalen Grat.
    So gibt es immer wieder Gutachter, die eine völlig lege artis durchgeführte palliative Behandlung dann im Nachhinein verurteilen.

    Darüber hinausgehend wurde verdeutlicht, „dass ein Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige verfassungsrechtlich unbedenklich sei, soweit diese Gesunden oder in ihrer Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigten psychisch Kranken überlassen werden sollen.“ Und: „Ohne weiteres zulässig sei auch ein Verbot beruflicher oder organisierter Sterbehilfe, wie sie der Verein Dignitas anbiete.“
    Ich denke, dass hier EKTs Problem gut gelöst wird. Denn die Überlassung an "Gesunde" und "psychisch beeinträchtigten Menschen" ist ja weiterhin mit Strafe belegt.

    Dann ist noch der von EKT schon genannte Aspekt der Zurechnungsfähigkeit ein weiteres Problem; viel Suizide geschehen aus einem Affekt, der im Nachhinein, sofern der Versuch überlebt wird, bereut wird. Weil sich auch die Perspektive ändern kann, oder weil es Situationen gibt, in denen Menschen "nicht zurechnungsfähig" sind. Das zu entscheiden ist natürlich sehr problematisch. Nur würde man diese Entscheidung auch indirekt durch die Beihilfe zum Suizid fällen.
    Naja, sauber am eigentlichen Thema vorbei... Im oben beschriebenen Gerichtsurteil geht es ja eben nicht um "gesunde" oder "psychisch" Kranke, die durch ein plötzliche Eingebung einen Suizidversuch unternehmen. Diese Menschen benutzen auch in der Regel andere Methoden, wie nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Gifte oder gänzlich andere Methoden...
    Diese Menschen sind in dem Urteil klar von der möglichen Abgabe besagter Medikamente ausgenommen!.
    Es geht um die Patienten, die in einem langen Prozess des Leidens zu dem Entschluß kommen, dass sie so nicht weiter leben möchten. Und diese Patienten sind in der Regel auf eben diese Medikamente im Rahmen ihrer "normalen" Therapie angewiesen. Natürlich kann man sich mit der Familienpackung Oromorph 30mg umbringen, jedoch benötigt der Patient diese Rescuemedikation auch bei Schmerzattacken oder Luftnot. Ihm wegen eines evtl. geäußerten möglichen Suizidversuchs dann aber die Therapie zu verweigern, geht mal gar nicht.


    @wjsl: Ich empfehle Dir mal, ein bißchen über den Tellerrand NCH hinauszublicken und einfach mal ein wenig länger als 2 Tage auf einer Palliativstation resp. Hospiz zu gehen / bleiben! Dann wirst Du nämlich merken, dass es sehr viele Menschen gibt, die irgendwann in ihrem langen Leidensweg den Wunsch haben, endlich sterben zu dürfen. Und ich möchte ehrlich gesagt nicht wissen, wieviele dieser Patienten letztendlich mit ihrer Medikation ihrem Leiden ein Ende setzen.
    Palliativmedizin ist wirklich ein schönes Fach, in dem man Menschen eine gewisse Zeit wirklich helfen kann. Aber man muss einfach auch einsehen können, dass man die Patienten nicht wirklich heilen kann. Und insofern kann ich es auch akzeptieren, wenn die Patienten sich selbst schädigen... Wir haben das immer so gehalten: alles, was die Patienten wollten, haben sie auch bekommen. Selbst wenn der präfinale Mensch noch unbedingt eine Rauchen wollte, dann bitte sehr.
    Geändert von Brutus (07.04.2012 um 10:08 Uhr)
    I'm a very stable genius!



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