Denke ich auch. E ist laut Boenninghaus für rezidivierende Othämatome. Dazu kommt, dass das Hämatom an der Vorderseite sitzt, in E aber retroaurikulär inzidiert werden soll?
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Die Matratzennaht, sowie das Knochenfenster ist beim chronischen Othämatom beschrieben. Der Boxer hat das Hämatom aber erst seit einem Tag. Daher müsste meiner Ansicht nach Antwort B richtig sein! Macht auch irgendwie mehr Sinn?!
Geändert von Unregistriert (19.04.2012 um 17:12 Uhr)
Denke ich auch. E ist laut Boenninghaus für rezidivierende Othämatome. Dazu kommt, dass das Hämatom an der Vorderseite sitzt, in E aber retroaurikulär inzidiert werden soll?
Was ich mich frage: schneidet ein Allgemeinmediziner (!) so einfach in ein großes Hämatom und näht danach wieder zu? Oder ist das etwas für den Chirurgen? Da sich die Frage auf den Allgemeinmediziner bezieht schließen sich für mich alle genannten invasiven Maßnahmen aus.
Klar kann ein Allgemeinmediziner ein Othämatom inzidieren. Das Knorpelfenster und die Matratzennaht dagegen sind wohl eher HNO-Gebiet.
I explained that the difference in being sick and being healthy is having to make choices or to consciously think about things when the rest of the world doesn’t have to. The healthy have the luxury of a life without choices, a gift most people take for granted.
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Richtig angegeben wird E
-ein Hämatom auf der Ohrvorderseite von retroaurikulär zu inzidieren und durch ein Knochenfenster zu entlasten ist laut Aussage eines Leitenden OA MKG-Chirurgie obsolet und gilt als Körperverletzung!
es muss entlastet und kürettiert werden- danach (seinetwegen) auch geklebt werden.
B ist korrekt!
Geändert von SabineH. (19.04.2012 um 17:09 Uhr)