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Zitat von
par
hast du dafür eine Quelle?
"Bei Antragsteller/-innen, die sich nicht nur vorübergehend zu Studiums-, Schulbesuchs- und/oder Berufsausübungszwecken im Ausland aufgehalten haben, wird zuzüglich zum Führungszeugnis der Belegart "0" aus Deutschland ein Nachweis der Straffreiheit durch die Vorlage eines Strafregisterauszuges aus dem entsprechenden Land/den entsprechenden Ländern benötigt.
Der Strafregisterauszug kann in der Regel bei der zuständigen Auslandsvertretung (Generalkonsulat, Botschaft) beantragt werden."
http://www.regierung.oberbayern.baye...2_146_03_i.pdf
Diskussion der Münchner Studenten zu diesem Passus: http://www.medi-board.com/index.php?...5441#msg215441
Zitat von
par
Darf man Auslandsaufenthalte während des Studiums, insbesondere, wenn diese zu einer Verzögerung der Gesamtstudiendauer geführt haben, oder Ortsangaben zum PJ nicht erwähnen, bzw. steht irgendwo, was zwingend zumindest in dem CV stehen muss?
Das handhabt - wie üblich - jede Bezirksregierung etwas anders. Oft steht auf den Webseiten und Antragsformularen nur, dass der Lebenslauf kurzgefasst und lückenlos sein soll. Dann kann man IMHO auch guten Gewissens die PJ-Tertiale weglassen. Die Bezirksregierung Münster hat aber z. B. einen Musterlebenslauf online gestellt, in dem die PJ-Tertiale auftauchen. "Muster" heißt aber wohlgemerkt nicht "Vorlage" und damit Pflicht...