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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    1. Semester Oktober 2012
    Beiträge
    27
    Hallo,

    da man ja als angehender Medizinstudent ein Pflegepraktikum absolvieren muss, würde ich gerne wissen, wie es da mit der Anerkennung der Berufsausbildung besonders für den RA aussieht (habe über SuFu nichts passendes gefunden). Hat da schon jemand Erfahrungen, wieviel da anerkannt wird?

    Noch dazu habe ich meinen Zivildienst im Krankenhaus auf einer internistischen Station abgeleistet und war die kompletten 9 Monate da auch wirklich in die Pflege und Stationsbetrieb eingebunden. Reicht das nicht eigentlich schon komplett aus für das gesamte Pflegepraktikum? Würde mich über Antworten freuen.

    MFG



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
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    Uni Jena :)
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    1 (ab Okt 12)
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    80
    Das müsstest du beim zuständigen Landesprüfungsamt erfragen.

    Ich zitiere THIEME (genauer gesagt Beate Mendelski):
    "Anrechnung von schon abgeleisteten krankenpflegerischen Tätigkeiten

    Für folgende krankenpflegerischen Tätigkeiten besteht die Möglichkeit, diese teilweise oder vollständig anrechnen zu lassen. Hierzu ist ein formloser Antrag an das LPA zu stellen.

    • Sanitätsbereich der Bundeswehr oder vergleichbare Einrichtung
    • Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst auf einer Bettenstation eines Krankenhauses
    • Berufsausbildung zur Hebamme, zum Entbindungshelfer, in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Krankenpflegehilfe
    • Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst im Altenpflegeheim/Behindertenheim (es werden nur max. 30 Tage angerechnet !)
    • Berufsausbildung zur Medizinisch-Technischen Assistentin (Anrechnung bis max. 42 Tage!)
    • Bei Tätigkeiten als Rettungsassistent, als Rettungssanitäter und als Rettungshelfer ist eine zumindest teilweise Anerkennung möglich, ihr solltet euch allerdings im Vorfeld beim zuständigen LPA erkundigen!!!"



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    07.08.2011
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    930
    Vielleicht zum Interesse anderer:
    Ich habe neben meinem ersten Ausbildungsjahr zum OTA noch das KPH Examen gemacht. Bis dahin eigentlich sinnlos für mich, aber dadurch muss ich gar kein Pflegepraktikum machen und freue mich schon auf drei freie Monate im Sommer



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  4. #4
    Platin Mitglied Avatar von Joolz
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    almost done..
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    Also in bawü muss man nur die RA-Urkunde einschicken und muss kein pflegepraktikum machen.hab da mal angerufen vor ne Weile. Wie es in nem anderen Bundesland ist weiß ich nicht, aber ich schätze recht ähnlich.. Und deine 9 Monate Pflege sollten dir eigentlich auch so ausreichen.. Denk nicht dass du noch n Praktikum machen musst. Aber Ruf einfach mal beim zuständigen LPA an.



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  5. #5
    straight outta hell
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    Kruppstahl und Beton
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    über den Berg.
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    Ich studiere in Niedersachsen und meine RA-Ausbildung wurde komplett anerkannt.
    Gilt zumindest für die Leute, die 2014 oder später Physikum machen. Das wäre ja dann bei dir der Fall.


    Denke aber, dass dir die 9 Monate Zivildienst ebenfalls anerkannt werden und dir deine Ausbildung gar nicht mehr anrechnen lassen musst.
    Geändert von nie (23.09.2012 um 17:31 Uhr)



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