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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.03.2012
    Beiträge
    25
    Hallo ihr Lieben!

    Ich habe mir für nächstes Jahr bereits ein FSJ organisiert, habe letzte Woche meine Abiergebnisse bekommen und war über meine unerwartet hohe Durchschnittsnote überrascht.
    Wegen der guten DN möchte ich mich schon dieses WS und nicht erst nächstes WS bewerben.
    Trotzallem möchte ich auf jeden Fall erstmal das FSJ machen.

    Ich meine, der Berufsberater, bei dem ich vor einigen Monaten war, hätte gesagt, man könne die Studienplatzzusage einer Hochschule zwar annehmen, aber mitteilen, dass man vorerst ein FSJ mache.
    Dadurch wäre der Studienplatz nicht weg, sonder reserviert und man könne einfach nach dem FSJ in dem darauffolgenden Wintersemester mit dem Studium beginnen.

    Ist das richtig so?
    Kann ich, wenn ich eine Zusage erhalten sollte, erst mein FSJ in Ruhe machen, ohne den Platz deswegen wieder entzogen zu kriegen?

    Und wenn das so ist: Irgendwie erscheint mir das unlogisch.
    Denn, wenn ich den Platz nicht direkt für dieses WS annehme, dann bleibt der Platz in diesem WS frei, wobei ein anderer im Prinzip diesen Platz hätte haben können und sofort starten können.
    Oder hat diese " Reservierung" allgemein mit der Anzahl von Schülern zu tun, welche die Uni umfassen kann, unabhängig von dem Semester, in dem die Schüler anfangen?


    Vielen Dank schon mal an alle im voraus!

    Eve Lyn



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
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    Ober-Unarzt
    Beiträge
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    Da musst Du die Uni fragen, wie die das handhabt.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Beiträge
    2.798
    Zitat Zitat von Eve Lyn Beitrag anzeigen
    Und wenn das so ist: Irgendwie erscheint mir das unlogisch.
    Denn, wenn ich den Platz nicht direkt für dieses WS annehme, dann bleibt der Platz in diesem WS frei, wobei ein anderer im Prinzip diesen Platz hätte haben können und sofort starten können.
    Der Platz bleibt nicht frei, Stichwort Nachrückverfahren.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von mathematicus
    Mitglied seit
    03.07.2011
    Beiträge
    1.424
    Zitat Zitat von Eve Lyn Beitrag anzeigen
    Ich meine, der Berufsberater, bei dem ich vor einigen Monaten war, hätte gesagt, man könne die Studienplatzzusage einer Hochschule zwar annehmen, aber mitteilen, dass man vorerst ein FSJ mache.
    Dadurch wäre der Studienplatz nicht weg, sonder reserviert und man könne einfach nach dem FSJ in dem darauffolgenden Wintersemester mit dem Studium beginnen.

    Ist das richtig so?
    Kann ich, wenn ich eine Zusage erhalten sollte, erst mein FSJ in Ruhe machen, ohne den Platz deswegen wieder entzogen zu kriegen?

    Und wenn das so ist: Irgendwie erscheint mir das unlogisch.
    Denn, wenn ich den Platz nicht direkt für dieses WS annehme, dann bleibt der Platz in diesem WS frei, wobei ein anderer im Prinzip diesen Platz hätte haben können und sofort starten können.
    Oder hat diese " Reservierung" allgemein mit der Anzahl von Schülern zu tun, welche die Uni umfassen kann, unabhängig von dem Semester, in dem die Schüler anfangen?
    Du musst der Uni nichts mitteilen, einfach den Platz nicht annehmen, Zulassungsbescheid aufheben und bei der Bewerbung für's nächste WS bei hochschulstart.de deinen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst geltend machen: http://hochschulstart.de/index.php?id=775
    Dein Platz bleibt in diesem Semester dann nicht frei, sondern wird weitervergeben. Dafür erhältst du im nächsten Wintersemester aber auch schon mit dem Versand der Abibesten- und Wartezeitbescheide deine Zulassung, auch wenn du erst im AdH oder NRV zugelassen wurdest ;)



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  5. #5
    Platin Mitglied
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    München
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    Zitat Zitat von mathematicus Beitrag anzeigen
    Du musst der Uni nichts mitteilen, einfach den Platz nicht annehmen, Zulassungsbescheid aufheben und bei der Bewerbung für's nächste WS bei hochschulstart.de deinen Anspruch auf erneute Auswahl nach einem Dienst geltend machen: http://hochschulstart.de/index.php?id=775
    Dein Platz bleibt in diesem Semester dann nicht frei, sondern wird weitervergeben. Dafür erhältst du im nächsten Wintersemester aber auch schon mit dem Versand der Abibesten- und Wartezeitbescheide deine Zulassung, auch wenn du erst im AdH oder NRV zugelassen wurdest ;)
    Nur um sicher zu sein: Das gilt aber nur für "Dienste" wie FSJ, Bundesfreiwilligendienst usw. oder? Wenn ich also ein Jahr "Pause" einlege und z.B. herumreise dann muss ich mich nächstes Jahr ganz klassisch als Altabiturient bewerben, richtig?



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