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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey Leute!

    Das Nachrückverfahren ist für Plätze gedacht, die von der Hochschule verteilt worden sind, von den Studieninteressierten nicht angenommen wurden und somit an andere Bewerber verteilt werden können.

    Was passiert denn, wenn jemand im Nachrückverfahren doch den begehrten Studienplatz bekommt, den allerdings nicht annimmt, da er z.B. gerade einen Dienst macht.
    Müsste es dann nicht ein Nachrück-Nachrückverfahren geben, da so wiederum ein Platz freibliebe?
    Oder haben diese anschließend freigewordenen Plätze dann etwas mit dem Losverfahren zu tun?



  2. #2
    pIMPP my studies
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    Es wird regelmäßig überbucht, also mit Nicht-Annehmern gerechnet. Meist sind dann die Kapazitäten voll. Sollten dann dennoch Plätze frei sein wird gelöst (Annahmefrist i.d.R. ca. 24h).



  3. #3
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    es wird so lange nachgerückt, bis alle plätze vergeben sind. dann kann dann auch noch ein paar wochen nach semesterstart sein.



  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Meistens gibt es aber nur 1 oder 2 NRV, egal ob danach noch Plätze frei sind. Diese werden dann im Losverfahren verteilt.



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