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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey

    Ich habe ein kleines Problem und zwar weiss ich leider nicht, ob ich überhaupt eine Chance auf einen Medizinstudienplatz habe und möchte mich auch für einen anderen Studiengang bewerben, da ich nicht warten kann.
    Nun frage ich mich aber was passiert mit meiner Bewerbung falls ich mich an einer anderen Uni immatrikuliere?!
    In Mannheim ist die Einschreibefrist für meinen Studiengang zB mitte August und da weiss ich ja noch nicht einmal ob die mich in Hannover zum AwG einladen.

    Wird meine Bewerbung durch eine Immatrikulation ungültig?! Und falls ich den Platz bekommen SOLLTE, kann ich mich dann einfach bei zB Mannheim exmatrikulieren und für Medizin einschreiben?!
    Und wie ist das mit dem Semesterbeitrag, bekommt man den dann zurück?!

    (sorry falls es das Thema schon gibt und ich es nicht gefunden habe )

    Danke schonmal



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  2. #2
    nochmal tiieef Luft holen
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    20.07.2009
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    Hallo Anne!

    Also grundsätzlich kannst du dich wahrscheinlich jederzeit, überall EXmatrikulieren.. kann dich ja niemand zum Studium zwingen ;) Inwiefern das Vergabeverfahren der ZVS dadurch beeinflusst wird, wenn du schon irgendwo immatrikuliert bist, kann ich dir aber leider nicht sagen.

    Gegenfrage: mit welchem Abiturschnitt kannst du denn so ca. rechnen?
    Hast du schon irgendwelche Erfahrung im med. Bereich?

    Ich habe damals in der 2. Augustwoche meine Einladung zum AWG in die MHH bekommen, und das fand dann ca. 2 Wochen später statt.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    04.05.2012
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    @stef1: Hey danke für die Infos, ich hoffe jemand kann mir noch beantworten, wie das mit meinem Hochschulstartantrag ist,aber ich rufe dort morgen mal an und frage einfach nach =D
    Also mein Schnitt 1,6 und deshalb ist es für mich auch so schwer mich nicht noch weiter zu bewerben, weil das einfach stark grenzwertig ist für Medizin.
    In Medizin habe ich noch keine Erfahrungen gemacht außer einpaar Tage hospitieren, um zu schauen, ob mir die Arbeit im Krankenhaus überhaupt gefällt bzw. mich interessiert.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    27.01.2012
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    238
    Soweit ich weiß, bei (unwahrscheinlicher) Zusage an der anderen Uni exmatrikulieren und in Medizin immatrikulieren. Wie es sich mit der Rückerstattung des Semesterbeitrags verhält, kann ich dir nicht sagen, aber so aus dem Stehgreif würde ich auch das eher bezweifeln.

    Trotzdem viel Erfolg!



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  5. #5
    alleinerziehende Mama
    Mitglied seit
    07.06.2012
    Semester:
    Abi 2012
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    29
    Zitat Zitat von coeur Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, bei (unwahrscheinlicher) Zusage an der anderen Uni exmatrikulieren und in Medizin immatrikulieren. Wie es sich mit der Rückerstattung des Semesterbeitrags verhält, kann ich dir nicht sagen, aber so aus dem Stehgreif würde ich auch das eher bezweifeln.

    Trotzdem viel Erfolg!
    Also mit dem Semesterbeitrag verhält es sich meistens so: Solange du dich EXmatrikulierst, bevor das Semester begonnen hat (!), kannst du den Beitrag zurück erstattet bekommen.

    EDIT: Für die Uni "Mannheim" gefunden:

    Rückerstattung Studentenwerksbeitrag


    Grundsätzlich gilt: Der Beitrag kann nicht erlassen, ermäßigt oder gestundet werden. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Beitrages im Falle der Exmatrikulation oder der Rücknahme der Immatrikulation während des Semesters besteht nicht.

    Eine Rückerstattung des Studentenwerksbeitrags ist gemäß Beitragsordnung nur möglich wegen:

    1. Bezahlung des Studentenwerksbeitrages ohne Immatrikulation (§ 6 Ziff. 1 BO)
    2. Exmatrikulation vor oder innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des o.g. Semesters/ Studienjahrs (§ 6 Ziff. 1 BO).
    3. Immatrikulation an einer anderen Hochschule bis Ende des 1. Monats des Semesters (§ 6 Ziff. 2 BO)

    Die Frist verlängert sich um einen Monat, falls der Semesterbeginn an der anderen Hochschule nachweislich später liegt als an der Hochschule der Erstimmatrikulation.
    Link dazu: http://www.studentenwerk-mannheim.de...ksbeitrag.html
    Geändert von Sanay (04.07.2012 um 23:11 Uhr)



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