muss man beim studienplatzwechsel nicht ne eidesstattliche erklärung abgeben dass man seinen prüfungsanspruch noch nicht verwirkt hat?
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Ich studiere Zahnmedizin in Dresden
habe fast alle Scheine für das Physikum, nur Physik nicht und somit auch die NWVP
habe Physik jetzt drei mal nicht bestanden und würde gern mit jemandem tauschen, um meinen Schein und vielleicht auch die NWVP zu erlangen.
Kann aber auch nach dem WS wieder zurückwechseln und wieder in Dresden studieren- je nach dem wie lang du mit mir tauschen würdest.
wenn das jemandem echt gut passt, meldet euch doch bitte
muss man beim studienplatzwechsel nicht ne eidesstattliche erklärung abgeben dass man seinen prüfungsanspruch noch nicht verwirkt hat?
das stimmt.
aber vielleicht hat man in dresden mehr als drei versuche? dann wäre der prüfungsanpruch ja noch nicht weg.
Ich wuerde sagen, der Pruefungsversuch ist verloren und Punkt. Egal, ob die Uni, bei der er sich dann bewirbt, mehr Versuche fuer die Klausur gewaehrt oder nicht.
All work and no play makes Jack a dull boy.
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das stimmt. aber sie hat doch noch nicht gesagt, ob der 3. auch ihr letzter versuch war oder? wenn es der vorletzte wäre, könnte sie wechseln.