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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Noch eine Frage:
    Wie ist das denn mit Überschneidungen bei der Immatrikulation?
    Das heißt, wenn ich beispielsweise meine Bachelorurkunde erst am 15.09. erhalte, mich aber zum 10.09. immatrikulieren muss.

    Was macht man dann?



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  2. #12
    Diamanten Mitglied
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    Eben den Antrag auf Doppelstudium stellen. Kenne bei uns mindestens 2 Biologen, die quereingestiegen und atm in Bio und Medizin immatrikuliert sind. Die schreiben in Bio gerade ihre BA und wurschteln sich in Medizin halt erstmal so durch um ab nächstem Semester dann voll durchzustarten.



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  3. #13
    pIMPP my studies
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    5. Fachsemester XX. Studiensemester
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    Das mit dem Bewerben vor Abschlusszeugnis funktioniert problemlos, kann man auch diversen Threads hier entnehmen. Auch auf der HSS-Seite sind, meine ich, entsprechende Hinweise. Abgesehen davon: Gesetz lesen erleichtert die Rechtsfindung, und dort steht es ja klipp und klar.

    Das mit dem Einschreiben klappt dann schon. Musst ja nur nachweisen, dass Du zum 1.10. exmatrikuliert sein wirst.

    Ich halte Deinen Weg übrigens für sehr geschickt - viele Mediziner versuchen später ein Leben lang rudimentäre BuHa oder WiWi Kenntnisse aufzubauen. Mit enormen Aufwand. Das kannst Du Dir dann sparen und in Medizin sind die 3 Jahre sicher kein Problem beim Berufsstart.
    Geändert von Herzkasperl (18.07.2012 um 10:28 Uhr)



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Hey!
    Ich kann das bestätigen. Hab mich selbst letztes Jahr für Medizin als Erststudium beworben, und mein damaliges Studium fertig gemacht. Da zum Bewerbungszeitpunkt noch kein Hochschulabschluss vorlag, war das das richtige, legale Vorgehen, wie auch von HSS bestätigt. Die Bachelorarbeit hab ich dann im Septmeber abgegeben und im Oktober dann Medizin angefangen.
    Wichtig ist nur, dass du zur Immatrikulation für Medizin dann eine Exmatrikulationsbescheinigung vom alten Studiengang mitbringst, damit es dabei keine Probleme gibt (ich Hab mir damals eine Bescheinigung über die Voraussichtliche Exmatrikulation zum 30.09.11 ausstellen lassen und diese vorgelegt. War kein Problem).
    Du wirst dann von der Medizin-Uni als Zweitstudent eingetragen und musst die Bachelorurkunde nachträglich vorlegen.
    Ist also tatsächlich sozusagen eine Lücke im Vergabesystem, die gut und gerne genutzt wird



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Also mal danke für alle Antworten. Ihr habt mir wirklich extrem weitergeholfen.

    Theoretisch wäre es dann ja am geschicktesten, wenn ich das Bachelorstudium bis auf einen Schein abschließe und diesen Schein dann Ende Juli 2013 schreibe, so dass Ende August 2013 mein Bachelorzeugnis vorliegt?



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