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  1. #6
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    Ich habe bei der Dägfa eine Akupunkturausbildung bis zum A-Diplom gemacht, sie hat mir sehr gut gefallen. Jedoch ist ja Akupunktur seit neuem geregelte Zusatzbezeichnung. Kurz und gut heißt das für uns Studenten, daß unsere Ausbildung, soweit im Studium gemacht, offiziell nicht anerkannt wird. Seitens der Dägfa besteht das Angebot, nach der Approbation die Kurse nochmals zu machen zu einem "günstigen" Satz. (Naja: Jetzt hat EIN Kurstag 75 Eu gekostet, dann mit diesem Entgegenkommen für Studenten sollen es dann nochmals 25 Eu/ Tag werden, also insg. 100 Eu für einen Tag.) Das A-Diplom umfaßt mindestens 12 Kurstage. Daß sich das alles trotzdem läppert, kann man sich leicht ausrechnen, weiterhin darf man ja die ganze Zeit nochmals aufwenden nach dem Studium... Entscheidet selbst, wie Ihr es machen wollt.

    Uns Studenten hat die Dägfa empfohlen, nach dem A-Diplom, so wir es gemacht haben/ machen wollen, nicht weiterzumachen mit der Ausbildung, sondern erst nach dem 3. Examen. Dann kassiert die Dägfa für einen Kurstag übrigens 150 Eu...

    Was weiterhin für eine Ausbildung nach dem 3. Examen spricht ist: Viel therapieren kann man nicht - man hat keine Patienten. So kann man höchstens freiwillige Angehörige/Freunde/Mitbewohner "niedernadeln". Ohne Übung vergißt man die Punkte, Indikationen und Stichtechniken sehr, sehr schnell. Nach dem 3. ist man dann ja eher im Patientenkontakt und kann dann schauen, ob man ein paar auch nebenher mit Akupunktur behandeln kann (wenns der Chef zuläßt und die eigene Zeit).

    Hoffe, daß ich weiterhelfen konnte. Wie habt Ihr es gemacht? Was sind Eure Erfahrungen?



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  2. #7
    Andreasr
    Guest

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    Hallo zusammen!

    Hier findet Ihr weitere Informationen und Hintergründe zur bislang nur in Bayern eingeführten Zusatzbezeichnung (Zusatzweiterbildung) Akupunktur! Die anderen Ärztekammern werden folgen. Medizinstudenten sind demnach "Nichtärzte" und "Nichtärzte" können keine "Kammerqualifikationen" im Sinne der ärztlichen Weiterbildungsordnung erwerben. Auch können Ärzte nicht automatisch die Zusatzweiterbildung Akupunktur erlangen - sie müssen gewisse Voraussetzungen erfüllen, welche im Anforderungsprofil der Zusatzweiterbildung Akupunktur geregelt sind. Sie können erst dann zu einer Kammerprüfung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur zugelassen werden. Achtung - Wichtig!! Es existiert keine Zusatzweiterbildung TCM!)

    Die Prüfungen welche bei Akupunkturgesellschaften abgelegt werden, sind interne Prüfungen. Sie haben im Sinne der Weiterbildungsordnung kein Gewicht! Die Kammern werden zukünftig die Prüfungshoheit haben.

    Weitere Hintergründe und Details findet Ihr auf meiner Internetseite www.akupunktura.de

    Direktlink zu Wußten Sie schon, daß.......?

    http://www.akupunktura.de/Akupunktur...#Erlauterungen

    und wichtige Ärztekammer Downloads, Übergangsbestimmungen Akupunktur:

    http://www.akupunktura.de/Zusatzbeze...punktur_d.html

    Versäumt nicht auf meiner Internetseite die Diashows zur Akupunktur in klinischer Praxis & Theorie in Peking zu besuchen. Kaiserschnitt unter Akupunkturanästhesie, Schädelakupunktur, Schröpftherapie und einiges mehr. Viel Spaß.

    ich hoffe Ihr kommt damit etwas weiter helfen.

    Viele Grüße
    Andreas Rinnößel



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