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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.02.2012
    Beiträge
    112
    Hallo liebe Forenmitglieder,

    die folgende ist mir zwar peinlich und lässt mich eventuell im falschen Licht da stehen, aber ich muss sie einfach stellen um Gewissheit zu bekommen.

    Zu diesem Wintersemester werde ich voraussichtlich einen Studienplatz bekommen. Ohne Bafög oder einen Kredit werde ich mein Studium nicht finanzieren können. In meiner familiären Situation würde ich auch definitiv den Höchsatz bekommen.

    Allerdings gibt es da ein Problem mit dem Vermögen.
    Aus privaten Gründen hatte ich hohe Schulden bei meiner Schwester aufgenommen. Anfang diesen Jahres haben wir einen sogenannten "Schenkungsvertrag" aufgesetzt, in dem festgelegt wurde, dass ich die Schulden bis zum 1. August zurückzahle. In diesem Jahr habe ich viel gearbeitet und so das Geld erwirtschaftet. Die Schulden wurden nun überwiesen, jedoch sieht das Ganze für das Bafög-Amt sicher sehr verdächtig aus und ich möchte es nicht riskieren, mich strafbar zu machen. Man liest ja schrecklich viel über Bafög-Betrugsfälle.

    Vor kurzem habe ich auch eine Sacharbeiterin am Telefon erwischt. Diese meinte, dass so alles völlig in Ordnung sei. Aber doch klang sie von Anfang an relativ genervt und schien den Sachverhalt nicht ganz verstanden zu haben.

    Wie verfahre ich nun am besten? Soll ich, wenn ich den Bescheid bekomme, einfach im Amt direkt nachfragen? Oder beim Antrag stellen gleich den Schenkungsvertrag irgendwie eintragen? Vielleicht geht es auch einfach so?

    Vielen Dank für Antworten!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
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    Beiträge
    1.020
    du kannst ja offensichtlich die Kredittransfers vom Konto deiner Schwester auf dein Konto nachweisen. Folglich dürfte das Ganze überhaupt kein Problem sein. Den Schenkungsvertrag verstehe ich nicht, da es sich hierbei ja nicht um eine Schenkung, sondern um eine Rückzahlung eines geleisteten Kredites handelt. Letzeren hättet ihr vertraglich inkl. gängiger Zinsen aufsetzen sollen, ich wüsste aber auch nicht, wie das Amt nachprüfen sollte, dass die Unterschriften nicht von Anfang des Jahres sind, falls man das jetzt noch macht... Eine Schenkung lässt das Amt micht Sicherheit nicht durchgehen und lastet dir das Vermögen an.



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  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
    Mitglied seit
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    1. Familiäre Schulden sind immer verdächtig. Ohne Nachweise wie Überweisungen am besten mit entsprechendem Verwendungszweck könnte es als Betrug und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

    Aber bevor du noch einen Herzkasper bekommst:

    Wie gewonnen, so zerronnen. Deinen Verdienst darfst du ausgeben, wie du lustig bist. Du bist nicht gezwungen, Vermögen anzusparen. Der Datenabgleich betrifft Zinsen/Sparkonten, aber nicht Girokonten.

    Es wäre etwas anderes, wenn du 6000 auf dem Konto hast und es abhebst ohne Belege, wofür es draufgegangen ist. Das ist natürlich auffällig.

    Das war auch schon 2.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    1.020
    problematisch ist natürlich, dass natürlich auch Sachwerte Vermögen darstellen und angegeben werden müssen. Das ist nunmal nicht nur bei Gold, sondern auch Auto und Inneneinrichtung oder Immobilien der Fall. Solange du das Geld also nicht für Dienstleistungen verprasst, bringt dir das so gut wie nichts. Der Datenabgleich müsste, soweit ich informiert bin, auch die Zinsen der Girokonten erfassen. Zumindest werden diese auch mit in der Liste auftauchen und zur Not fragt das Amt dann eben den Kontostand beim Antragssteller nach - wenn die Auskunft dann nicht erfüllt, erfolgt eben keine Auszahlung.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Immobilien und Auto gehören zum Vermögen, Einrichtung jedoch nicht. Sie kann ihr Geld nach Herzenslaune ausgeben, solange sie kein vorhandenes Vermögen schmälert, um unter die 5200 € zu kommen.

    Über den Kontostand des Girokontos muss ein Nachweis bei Antragstellung eingereicht werden. Aber kein Nachweis über den Geldfluss. Ob nun davon jemand Geld unterm Kissen bunkert oder sich Goldschmuck kauft, ist doch nicht nachzuweisen.

    PS: Ich bekomme null Zinsen, muss sogar für mein Konto zahlen.



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