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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    hi,

    hat einer vielleicht ne Ahnung, wie es sich mit Bafög und ALG II (Hartz 4) verhält.
    Meine Mutter bezieht ALG II und mein Vater ist Rentner.
    Ich wohne bei meinen Eltern und beziehe über meine Mutter (ALG II) Unterhalt.
    Nun wollte ich wissen, ob Bafög dem ALG II angerechnet. Falls dies der Fall ist, dann wird es ja theoretisch darauf hinaus laufen, dass es zu einem Nullsummenspiel kommt, wenn das bafög-Geld gleichzeitig von ALG II abgezogen wird.
    Lohnt sich dann noch ein Antrag auf Bafög oder kann man sich den Aufwand dann auch gleich sparen...

    Danke für eure Antworten



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Für Studenten gibt es kein ALG 2. Du beantragst Bafög und ALG 2 fällt weg. Da gibt es auch keine Auswahl A oder B. Es besteht kein ALG 2 Anspruch für Studenten, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (außer bei einem Teilzeitstudium bis 15 Stunden).



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  3. #3
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    Heißt das etwa, dass ich verpflichtet bin Bafög zu beantragen, da die Leistungen, die meine Mutter für mich von Jobcenter bekommt, mit dem Studiumbeginn völlig wegfallen...?
    Falls dies der Fall ist, erziele ich mit bafög mehr Geld als die Leistungen, die über meine Mutter für mich gezahlt werden oder weiniger....



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  4. #4
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Kein ALG 2 für Studenten. Dies ist der allgemeine Grundsatz.

    http://www.studis-online.de/StudInfo...erung/alg2.php



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Darum geht es hier doch gar nicht?! Ein Elternteil bezieht ALG II, nicht der/die Student/in. Die Frage ist, inwiefern der elterliche Unterhalt des Kindes als Einnahmen des/der Studenten/-in angerechnet wird und damit die BAFöG-Förderungssumme mindert.



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