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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Den dürfte die Mutter doch aber nur bekommen, weil der Unterhalt für das Kind (welches bisher vermutlich noch in der Schulausbildung gewesen ist) sonst nicht gedeckt wäre? Mit Bafög wäre der Unterhalt dann anderweitig gedeckt.
    Als Student, der Bafög bezieht, erhält man für die eigenen Kinder auch ggf. ALG 2, weil diese ihren Unterhalt nicht decken können. So erhält die Mutter für erwachsene Kinder ebenfalls ALG 2.
    Als nächsten Schritt wäre es ratsam den ALG 2 Anspruch eines Studenten über die Mutter zu klären (der m.M.n. nicht besteht). Dann hat sich die Anrechnung vermutlich automatisch mit geklärt.

    "Studierende und SchülerInnen, deren Ausbildung dem Grunde nach mit BAföG gefördert werden kann, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II (ALG II)."

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird in diesem Fall an die Mutter ausgezahlt, ist aber für das Kind.

    http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv...einschaft.html

    "Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren werden vom 25. April 2006 an zum Haushalt ihrer Eltern gerechnet [...]. Ab dem 1. Juli 2006 gab es für sie nur noch 276 Euro ALG II. Aktuell (2011) sind es 291 Euro."

    Bafög Grundbedarf 373 €
    Wohnpauschale 49 €
    Gesamt 422 €

    (bei Eltern wohnend und in der Familienversicherung)

    Das macht ein Plus von 131 € ohne Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hälfte des Bafögs ein Darlehen ist.



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  2. #7
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    Danke für die ausführliche Antwort,

    und wie verhält es sich mit dem Kindergeld. Bei ALG II wird es ja mit verrechnet.
    Bekomme ich dann bei 422€ Bafög noch Kindergeld dazu oder ist es schon darin mit verrechnet...



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  3. #8
    Diamanten Mitglied Avatar von Nurbanu
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    Kindergeld führt zu keinem Abzug bei Bafög. Du bekommst also 422 € Bafög + 184 € Kindergeld.

    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das Kindergeld beim Bafög als Einkommen gewertet wird (und du daher weniger zusätzlich verdienen darfst).
    Was ich aber mit Sicherheit weiß ist, dass die Hälfte des Bafög als Einkommen beim Kindergeld gewertet wird.



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