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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    19.07.2012
    Beiträge
    7
    hi leute

    ich wollte mal in erfharung bringen wie das nachrückverfahren funktioniert also ich weiß das es um die plätze geht die von studenten nicht angenommen werden und so den leuten zu gute kommen die in der rangliste unmittelbar folgen meine frage zietl allerdings auf den grenzrang

    konkret: in wiefern bzw. spielt die ortspräferenz überhaupt einer rolle bei der vergabe der ränge also wenn ich bspw. düsseldorf mit der 6. ortspräferenz angegeben habe und z.b 1,6 habe, habe ich im nachrückverfahren dieselbe chance wie jmd der düsseldorf ssagen wir mal als erstes angegeben hat nd auch 1,6 hat jetzt abgesehen von wartezeit und dienst

    wäre dankbar für ne präzise antwort



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  2. #2
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    12.09.2012
    Ort
    Freiburg
    Semester:
    3. klinik
    Beiträge
    13
    Ich denke, das ist von Uni zu Uni unterschiedlich... wichtig ist, dass du die Uni mit einer Präferez angegeben hast, zu der sie noch akpeptiert angegeben zu werden. Bei mir war es so, dass ich Freiburg auf die letztmöglich von der Uni akzeptierte Präferenz gesetzt habe und trotzdem noch genommen wurde (allerdings im Hauptverfahren). Vielleicht kann man daraus schließen, dass die Präferenz dann keine Rolle spielt und die plätze nach der Rangliste angeboten werden.
    Warum aber im Einzelfall manchmal der eine noch einen Platz bekommt und der andere nicht, das weiß nur der große Studienplatzgott im Himmel - keine Ahnung!
    Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück



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