Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern.
Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.
Fristlose Kündigung droht
Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.