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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Welcher Arzt setzt denn eine solch bescheuerte Regelung seines Arbeitgebers um und kann dann noch abends mit ruhigem Gewissen in den Spiegel schauen?

    http://www.ksta.de/politik/hilfe-nac...,21483320.html


    - ich war noch nicht ganz wach, der Titel sollte heißen:
    "Kölner Krankenhaus verhindert Hilfe nach Vergewaltigung"
    Geändert von MuluGulu (17.01.2013 um 08:59 Uhr)



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  2. #2
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    Hallo ihr Lieben,
    gestern beim Zeitung lesen ist es mir ziemlich sauer aufgestoßen.
    Ich habe folgenden Artikel: http://www.ksta.de/politik/erzbistum...,21481786.html gelesen und wollte um die rechtliche Zulässigkeit dieses Verhaltens der ärztlichen Kollegen hier erfragen bzw. diskutieren.
    Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass ein Mediziner eine Patientin in einer solchen Situation abweist und eine Aufnahme verweigert.
    Verstößt diese Handlungsweise nicht gegen erstens die Grundsätze des ärztlichen Handelns und zweitens gegen geltendes Recht im Bezug auf unterlassene Hilfeleistung?
    Mich würde auch interessieren, da ich ja auch nicht mehr lange von der Approbation entfernt bin, ob wenn ich die Patientin an Stelle der Kollegen aufgenommen und behandelt hätte mit einer rechtsgültigen Kündigung durch den Träger der Klinik rechnen müsste?

    Liebe Grüße
    Jule



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  3. #3
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Soweit ich weiß, wird wohl eine Erstversorgung und Beweissicherung zumindest theoretisch angeboten (was als Hilfeleistung ja erstmal ausreicht), aber die Pille danach gibt's in diesen Häusern dann eben nicht. Wenn das mit potentiellen Patientinnen so kommuniziert wird, dürfte das rechtlich okay sein. Was rein moralisch von derart mittelalterlichen Ansichten zu halten ist, lasse ich mal offen. Hab heute morgen angesichts dieser Meldung mein Frühstück auch fast wieder von mir gegeben...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    ^^ Hab den Titel mal geändert.

    Das Verhalten dieser Organisation nimmt immer merkwürdigere Züge an.
    Da will sich eine Frau helfen lassen und geht nach einer evtl. stattgefundenen Vergewaltigung zur Notfallpraxis, wird dort aufgenommen, bekommt ein Rezept und soll zur Beweissicherung in ein KH. Und die beiden nächsten Krankenhäuser lehnen eben jene Beweissicherung mit Verweis auf den katholischen Glauben ab?
    ICH nenne das 1. Unterlassene Hilfeleistung und 2. Strafvereitelung!
    Kardinal Meissner sollte sich mal fragen, ob dieses Verhalten wirklich mit dem "Glauben" und den "Werten" seiner katholischen Kirche vereinbar sind!

    http://www.ksta.de/politik/erzbistum...,21481786.html
    Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.
    Fristlose Kündigung droht
    Ärzte, die sich dieser Regelung widersetzten, müssten mit fristloser Kündigung rechnen.
    Wobei ich auf den Ausgang diesen Prozesses gespannt wäre!
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
    Juxnutte Avatar von McDübel
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    Ist das ekelhaft!!

    Leute, die so nem Drecksverein nach wie vor das Geld in den Rachen schmeißen oder bei solch menschenverachtenden Haltungen und Handlungen mitziehen, sind genauso ekelhaft!! Ich hab dafür kein Verständnis mehr!



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