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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Tübingen
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    6.701
    Und drum hab ich ja auch geschrieben "bei gleicher Eignung und Qualifikation".
    Meine Mutter arbeitet auch im öffentlichen Dienst und als sie eingestellt wurde, wurde ihr zugesagt unter der Vorraussetzung, daß sich bis zum Ende der Bewerbungsfrist kein gleich qualifizierter Schwerbehinderter bewirbt. Und als sie ein paar Jahre später die Stelle gewechselt hat (innerhalb des öffentlichen Dienstes) wieder das gleiche Spiel.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  2. #22
    Registrierter Benutzer Avatar von Spindmaus
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    07.06.2003
    Beiträge
    31
    geschickt wäre es auf jeden Fall vor einer Beantragung der SB-Eigenschaft zu checken, ob man wirklich mindestens 50 % (oder 30 % denn dann kann man sich gleichstellen lassen) bekommt. Gehört man zu denen, die nur 20 % kriegen, hat man verloren. Für die "Quote" bei den Arbeitgebern hat man keinen Wert, angeben muss man die Behinderung trotzdem. An Prozente kommt man nicht so fix, wie manche denken.
    Nur so als Beispiel: Für den Verlust aller Zehen eines Fußes gibt es gerade mal 20 %, der Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens bringen grad mal 10 %. Für 30 % müssen schon mindestens 2 Finger fehlen, oder der Daumen.
    Man sollte sich einfach vorher gründlich informieren.
    schaun wir mal



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