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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    alias Bitney Spears Avatar von secondmanonmoon
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    Liebe Liste,

    ich habe nach dem Abitur meinen Zivildienst bei einer Kirchengemeinde begonnen. Dorthabe ich die ISB-Stelle (Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung) besetzt und ein seh- und körperbehindertes Kind ganztags betreut.
    Die Betreuung fand in der Schule und zuhause statt.
    Wird so eine (vom Bundesamt für Zivildienst übrigens besonders behandelte) ISB-Stelle als Pflegedienstpraktikum anerkannt?
    Zumal die Mutter des Mädchens Ärztin ist???

    Wäre sehr erfreut Eure Erfahrungen dazu zu lesen.

    Grüße
    Boris



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nein.
    Ausschliesslich Pflegedienst im Krankenhaus. Kein Altenpflegeheim, kein sonstwas. Und im Krankenhaus auch auf Station und nicht in einer Funktionsabteilung. Und was soll der Beruf der Mutter damit zu tun haben ???

    Gruß,
    Sebastian



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Das Pflegepraktikum muss auf einer Bettenführenden Station abgeleistet werden. Selbst wenn man im KH Zivildienst macht, der nicht auf Station stattfindet, wie z.B OP oder Ambulanz, dann wird das nicht anerkannt. Ich weiß es in Deinem Fall nicht 100% aber ich glaube es wird nicht anerkannt. Ich musste auch noch wechseln, da ich im Transport und Ambulaz eigesetzt war und das ebenfalls nicht anerkannt wurde.



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  4. #4
    alias Bitney Spears Avatar von secondmanonmoon
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    76
    Lieber Sebastian,

    mit dem Beruf der Mutter wollte ich lediglich deutlich machen, dass so etwas wie eine gezielte Einweisung und auch immer Hinweise stattfanden, da sie die Therapie der Tochter als Ärztin überwachte.
    Es fand also immer ein reger Austausch über pflegerische, therapeutsiche Themen zwischen mir und ihr statt.
    Ich wollte damit lediglich die Qualität dieser ISB-Stelle verdeutlichen, da sie vielleicht bei der Zulassung eine Rolle spielen könnte, zumal die Mutter bereit wäre ein Gutachten zu verfassen.

    Boris



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  5. #5
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Nun, versuchen kannst du es. Denn definitive Auskünfte kann dir nur das für dich zuständige LPA geben. Aber wie gesagt, vorgeschrieben ist es so, wie hibbert es sagt. Berufsausbildungen werden tw. anerkannt, Zivi auch. Aber normalerweise sind das Ausbildungen, die zumindest zu Teilen Arbeit im Krhs. umfassen.
    Im übrigen war meine Frage "Was soll der Beruf damit zu tun haben?" nicht provokativ gemeint; sorry, falls das so rübergekommen sein sollte.
    (Anm.: Leider. Persönlich würde ich schon für Anerkennung (zumindest teilweise) für solche Tätigkeiten, wie du sie z.B. im Zivildienst ausführst, gutheissen. Oder auch Altenheim, Rehakliniken und sonstige pflegenahe Tätigkeiten. Aber leider ist das nicht so.)

    Gruß,
    Sebastian



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