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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo alle zusammen,
    dies ist meine zweite Frage zu einer nicht bestandenen Facharztprüfung (Allgemeinmedizin).
    Ich suche nach Möglichkeiten wie ich das eine Jahr "Wartezeit" bis zur Wiederholung der Prüfung verkürzen könnte. Deshalb würde meine nächste Facharztprüfung gerne in einem anderen Bundesland machen, als in dem, in dem ich wohne. Die Ärztekammer meinte zu mir, dass ich in dem Bundesland mindestens ein Jahr praktizieren müsse, um dort dir Prüfung machen zu können. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit einer nicht bestandenen Facharztprüfung und könnte mir einen Tipp wie ich diese Wartezeit umgehen kann?
    Wäre es möglich in einem anderen Bundesland oder sogar Land! eingeschrieben zu sein (eine Wohnung zu haben), um so die Prüfung dort sofort machen zu können? Gibt es ein Land (Deutschsprachig), indem es keine Wartezeiten gibt und in dem ich die Facharztprüfung machen könnte?
    Ich wäre für jede Antwort dankbar!!
    MfG



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  2. #2
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    IIRC bestehen im Bezirk der ÄK Nordrhein Wartezeiten von drei Monaten nach nicht bestandener Prüfung. Wie es sich allerdings exakt verhält, wenn man in einem anderen Kammerbezirk durchgefallen ist, kann ich nicht sagen.



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  3. #3
    TBSE performer Avatar von test
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    Eigentlich überall sind die 3 Monate Wartezeit die Mindestzeit. BEi durchgefallener Prüfung legen aber die Prüfer immer fest, welche Auflagen sie genau geben. Hier habe ich auch schon von Fällen gehört bei denen Zeiten von z.b. 9 MOnaten aufgelegt wurden und auch Arbeitszeiten in Bereichen eines bestimmten Schwerpunkts gefordert wurden. Ich nehme schwer an, dass die Prüfer in diesem Fall eine Wartezeit von einem Jahr festgelegt haben. Ich denke es wird sehr schwer, diese Zeit dann zu verkürzen. Meines Wissens kann man auch nicht so leicht in einer anderen Ärztekammer die Prüfung dann ablegen. Beantworten können wird dir diese Frage aber am besten die Ärztekammer selber.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von test Beitrag anzeigen
    Meines Wissens kann man auch nicht so leicht in einer anderen Ärztekammer die Prüfung dann ablegen. Beantworten können wird dir diese Frage aber am besten die Ärztekammer selber.
    Zumal man ja bei der Anmeldung zur Prüfung angeben muss, ob man schon mal an der Prüfung teilgenommen hat oder nicht. Demnach eben auch, ob man schon mal durchgefallen ist und wenn, wann... Und die Ärztekammern haben ja auch die Möglichkeiten, sich vorangegangene Prüfungsprotokolle zu besorgen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist also auch keine wirkliche Option.
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Ein Umzug in ein anderes Bundesland ist also auch keine wirkliche Option.
    Ist eigentlich nicht der Standort der Klinik ausschlagebend in der man arbeitet bzw. weitergebildet wird? Ich bin nämlich bei Westfalen Lippe zu gehörig, obwohl unser Wohnort auf dm Gebiet Nordrhein liegt...



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