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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Da mir im "großen Forum" ja niemand helfen kann, sind bei den Wartern ja leider die Antrags-Erfahrenen...

    Bei geleisteten Diensten gibt es ja auch die Option "Zeiten der Kindererziehung" oder so ähnlich. Trifft das jetzt allgemein auf Elternzeiten zu und nur auf pflegebedürftige Kinder - oder wie darf ich das verstehen?
    Und wenn es auf alle Kinder zutrifft, wie weise ich das nach.

    Hab eine 1 Jährige Tochter und war natürlich die kompletten 12 Monate mit ihr zu Hause. Da ich keinen Zivi oder FSJ machen konnte, wäre das nun eine Chance für mich, doch noch die "Dienst-punkte" zu bekommen.

    Bitte hilft mir mal jemand? Hier wird doch noch den ein oder anderen Elternteil geben, der sich damit auskennt *hoff*

    Liebe Grüße



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Was für Dienstpunkte meinst du? Zweitstudium? Wartezeitquote? Welche Unis? Etwas mehr Details wären nötig. Außerdem: woher hast du die Information? Quelle damit man nachlesen kann.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    05.08.2012
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    Jena (muss!!!)
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    zum WS 12
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    66
    In der Antragsstellung vor "Berufliche Qualifikation" kommt "geleisteter Dienst" - da wo Zivis, FSJ´ler und Co. eintragen können, das sie den geleistet haben... da steht zur Auswahl unter anderem -Zeiten der Kindererziehung

    Punkte gibst für geleistete Diente in manchen AdH Verfahren und es ist wichtig, wenn man mit dem NC an der Auswahlgrenze steht, weil dann nach geleisteten Diensten gelistet wird.

    hochschulstart.de: "Sollten Bewerber mit den vorgenannten Kriterien nicht zugelassen werden können, entscheiden die nachrangigen Kriterien wie ein abgeleisteter Dienst und das Los über die Zulassung"



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  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Ruf doch mal bei HSS an oder schick denen ne Email, die werden dir da vllt ne Auskunft drüber geben können. Aber wenn da steht "Zeiten der Kindererziehung" und du ein Kind erzogen hast, sollte das doch passen, oder?

    *edit: HSS sagt dazu:
    8 = Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

    http://www.hochschulstart.de/index.php?id=776

    Damit ist doch alles klar oder ich versteh die Frage nicht?

    Nachweisen kannst du das doch sicher durch Geburtstsurkunde des Kindes etc?
    "Hodor!" - Hodor



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  5. #5
    Procrastination Queen
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    Hab dir in deinem Parallel-Thread schon geantwortet. Ergänzend kann ich dir noch sagen, dass wohl schon ein halbes Jahr nachgewiesene Erziehungszeit (belegt durch Geburtsurkunde, Einkommensnachweis und schriftliche Erklärung) ausreicht, damit du das als "Dienst" anerkannt bekommst.

    Ich nehme an, dass du dich für ein Erststudium bewirbst? Dann reicht das schon als Info. Falls du Zweitstudienbewerberin wärst, könntest du in dem Zweitstudiums-Punktesystem noch evtl. einen Punkt für eine "berufliche Wiedereingliederung nach der Familienphase" abstauben. Das gibt es aber nur bei den Zweitstudis.

    Ansonsten hab keine Scheu und ruf bei HSS an, die sind dort sehr auskunftsfreudig.

    Viel Erfolg!



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