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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    10.05.2013
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    Liebe Leute,

    ab dem 01.07.2013 werde ich für zwei Jahre zur Bundeswehr gehen und habe danach (2015) vor, zivil Medizin zu studieren.
    Da ich nicht die entsprechenden Noten habe, direkt einen Studienplatz zu erhalten, spekuliere ich auf das Losverfahren. Mein Plan war es, mich zu jedem Semester, obwohl ich noch bei der Bundeswehr bin, neu zu bewerben(hochschulstart) und dann möglicherweise einen Studienplatz zu gelost zu bekommen.
    Nun meine Frage: Wenn ich einen Platz durch das Losverfahren bekommen sollte, besteht dann die Möglichkeit diesen bis 2015 aufzuschieben, da ich ja noch bei der Bundeswehr bin?

    Beste Grüße
    Arian



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    6. WBJ
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    1.014
    1.) Die Chance über das Losverfahren einen Studienplatz zu erhalten ist schwindend gering. Ich an deiner Stelle, würde mir da keine Hoffnungen machen nur um dann Semester für Semester erneut enttäuscht zu werden. Werde lieber selbst aktiv und mache eine Pflege- oder Laborausbildung oder bereite dich auf TMS/EMS vor um deine Studienplatzchancen aufzubessern.

    2.) Sofern du nicht einen Bundesfreiwilligendienst oder ein FSJ machst dann wird dir dein Studienplatz nicht aufgehoben. Wenn du eines von beiden machst dann gibt es spezielle Regelungen wie lange dir der Studienplatz aufgehoben werden kann, nämlich bis zum exakten Ende des FSJ oder BUFDI. Trotzdem - deine Chancen sind auf dem Weg verdammt schlecht, kümmer dich lieber um eine Ausbildungsstelle und investiere die 2 - 3 Jahre dort hinein. Damit würdest du deine Chancen weit sinnvoller maximieren!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    01.06.2011
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    PJ 2/3
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    86
    In welchem Dienstverhältnis trittst du in die Bundeswehr ein? Ich war noch als Wehrpflichtiger da, da war es so, dass man bei Zulassung zum Studium und Verhinderung wegen Wehrdienstes noch bis zur übernächsten Vergaberunde Anspruch auf Wiederzulassung hatte (sprich: ich war 07/2009-06/2010 beim Bund, habe den Platz zum WS 2009 bekommen und hatte im SS10 und im WS10/11 Anspruch auf Wiederzulassung). Es hing aber auch davon ab, als was man dort war, diese Regelung richtete sich explizit an GWDL/FWDL. Zwei Jahre (vier Vergaberunden lang) wird man dir die Stelle aber sicher nicht offen halten.

    P.S. mal darüber nachgedacht, beim Bund zu studieren?



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Ich dachte bei den 2 Vergaberunden nach Dienst würden die erst ab DIENSTENDE losgehen...



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  5. #5
    Gold Mitglied
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    Kannst du denn nicht auch übern Bund Medizin studieren?
    Würde sich in deiner Situation doch am meisten anbieten oder?



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