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  1. #51
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    bei uns wurden im letzten Semester wohl die eingeklagten wieder geext, also würde ich es direkt lassen, ist alles meist ein zu großes Risiko und geldmacherei



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  2. #52
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    wie schnell wurden die denn wieder geext? bist du dir sicher oder sind es nur geruechte? das "wohl" impliziert eine gewisse unsicherheit
    als ich noch in goe war, hab ich davon nichts mitbekommen.



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  3. #53
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    Zitat Zitat von EVT Beitrag anzeigen
    wie schnell wurden die denn wieder geext? bist du dir sicher oder sind es nur geruechte? das "wohl" impliziert eine gewisse unsicherheit
    als ich noch in goe war, hab ich davon nichts mitbekommen.
    Ist kein Gerücht.

    Studienplatzklagen sind in aller Regel VORLÄUFIGE Beschlüsse.

    Diese sind auf einfachem Wege wieder aussetzbar. Im Falle eines Studienplatzes heißt das, Zwangsexmatrikulation.



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  4. #54
    Göttingen Registrierter Benutzer
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    ich weiss, dass es kein geruecht ist. von hannover hat man sowas gehoert. aber von goettingen eben noch nicht. daher frage ich nach.
    ich kenne genug leute, die sich eingeklagt hatten und noch immer froehlich weiter studieren. die frage waere auch, wie schnell man dann geext wird und ob man dagegen dann nicht widerspruch einlegen koennte. die scheine wird man wohl behalten duerfen und sich damit an anderen unis normal bewerben koennen.
    wo bei hannover damals auch sehr kulant war, was fristen, scheine etc anging.



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  5. #55
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    Die Exung kann prinzipiell von einem auf den anderen Tag erfolgen.

    Das Problem dann: du kannst dagegen vorgehen, ja, aber du bist aus dem Unibetrieb raus und dann vergehen ggf. nochmal einige Wochen (oder mehr!) und da hat man im Zweifelsfalle bereits alle erlaubten Fehlzeiten überschritten.

    Außerdem, wenn gegen die Beschlüsse vorgegangen wird, dann in aller Regel direkt im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts.

    Man hat dann noch nicht einen einzigen Schein erworben, ist aber seinen Studienplatz erstmal wieder los.



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