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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Ich verstehe wie man auf (C) kommt, warum ist allerdings (E) nicht auch richtig?

    "Von einer iatrogenen Fixierung spricht man, wenn ein Patient auf* grund des ärztlichen Verhaltens auf seinem Leiden besteht oder an einer Symptomatik festhält, die objektiv gar nicht mehr vorhanden ist."

    Die Patientin regelmäßig ohne wirklichen Grund einbestellen (E) ist für mich genauso wenig geeignet dem entgegen zu wirken wie das erneute Untersuchen auf Wunsch, oder nicht? Meinetwegen könnte man sagen das Untersuchen ohne Wunsch der Patientin steht "nochmal höher" im Kurs als auf ihren Wunsch, aber so kann ich keine Reihenfolge erkennen?



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  2. #2
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    Hm, fand die Frage schwer und hatte auch E angekreuzt...
    C ist zwar auch wenig sinnig, aber ich kann genau wie du nicht erkennen, warum man das eine höher bewertet als das andere. Wäre schön, wenn das jemand erläutern könnte.



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  3. #3
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    Wirklich problematisch weil es sich explizit um die iatrogene Fixierung dreht und nicht um die Aufrechterhalung der somatoformen Störung.

    Trotzdem halte ich E für falsch, da es generell gut ist die psychisch auffällige Patientin in der momentanen Situation zu begleiten und zu betreuen sowie die Entwicklung im Auge zu behalten.
    Es geht ja explizit ums Gespräch, nicht um weitere Untersuchungen.



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  4. #4
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    Die Frage ist auf jeden Fall schwer.
    Für mich ist E richtig, denn die Patientin ohne Grund dauernd einzubestellen würde ihre Vermutungen verstärken was ernstes zu haben.
    C wäre auch richtig wenn es mehr Infos über die "diagnostische Maßnahmen" stehen würden. Ob die Patientin ihren Hausarzt besucht hat oder gleich in die Notaufnahme aufgenommen wurde erkennt man nicht von der Fragestellung die für mein Geschmack nicht gut formuliert ist.



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  5. #5
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    Zitat Zitat von eslapion Beitrag anzeigen
    Wirklich problematisch weil es sich explizit um die iatrogene Fixierung dreht und nicht um die Aufrechterhalung der somatoformen Störung.

    Trotzdem halte ich E für falsch, da es generell gut ist die psychisch auffällige Patientin in der momentanen Situation zu begleiten und zu betreuen sowie die Entwicklung im Auge zu behalten.
    Es geht ja explizit ums Gespräch, nicht um weitere Untersuchungen.
    Ob ein Arzt für Solche Gespräche fähig ist halte ich für fragwürdig. Es liegt einfach nicht in seinem Fachgebiet



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