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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.02.2010
    Beiträge
    9
    Hallo!
    Wenn man nach dem Examen in einer reinen Privatpraxis in Deutschland anfangen würde zu arbeiten - wird das dann überhaupt angerechnet, was die 2 jährige Pflicht-Ausbildungszeit betrifft?
    Über eine Antwort würde ich mich freuen!
    Danke.
    Schneeball



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  2. #2
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Mitglied seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.485
    Wenn die Praxis weiterbildungsberechtigt ist, ja. Sonst nicht.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    12.09.2006
    Beiträge
    5.499
    Die Praxis sollte schon ne Kassenzulassung haben....der Sinn der 2 Jahre ist ja, dass man am Ende die Kassenzulassung erhält, mit "Aus-" oder "Weiterbildung" hat das nichts zu tun.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    26.02.2010
    Beiträge
    9
    Danke schön!



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