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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    Wo (Paragraph) steht denn nun genau was man darf und nicht darf?? Muss man ein Rezept schreiben?

    Weiß das jemand?

    Danke!


    Gruß Mardy



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  2. #2
    Administrator Avatar von Brutus
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    http://www.gesetze-im-internet.de/am...363210005.html
    Bitte schön! Google ist Dein Freund!
    Wenn Du Medikamente für den Eigenbedarf kaufen willst, dann reicht der Arztausweis. Allerdings solltest Du, wenn Du die Kosten von der KV erstattet haben möchtest, trotzdem ein Rezept ausstellen. Dann halt auf Deinen Namen ausgestellt.
    Ansonsten steht im o.g. Link, was alles auf ein Rezept gehört. Lies Dir das mal durch, wenn dann noch Fragen sind, kannste Dich ja noch mal melden!

    Edit:
    Was mir aber schon noch am Herzen liegt: solltest Du die Medis nicht für Dich selbst holen, oder Du Rezepte für "Fremde" ausstellen, dann mach Dich vorher bitte schlau, wie Deine Versicherung das so sieht. Für Tiere wirst Du ja die erforderliche Fach- und Sachkunde haben! Aber wie sieht es mit den zweibeinigen Tieren aus? Ich würde mir nicht anmaßen, Tieren Medikamente zu verschreiben. Wieso also sollte ein Tierarzt "Menschen" behandeln, also Rezepte ausstellen? Und wie gesagt: lieber vorher die Versicherungsfrage klären (lassen)... und wenn es nur um das Pillenrezept für die Freundin geht...
    I'm a very stable genius!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hallo Brutus,

    Vielen Dank für Deine Mühe und den Link!
    Es geht mir allerdings nicht darum, wie man ein Rezept schreibt, dazu bin ich in der Lage. Ich wollte nur wissen, wo etwas im Gesetz über diesen AUSWEIS steht, egal ob für Human- Veterinär- oder Zahnmediziner.

    Das Verschreiben geht nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeiten, d. h. einem Humani darf der Apotheker eigentlich keine rp Tiermedis verkaufen, und ein Tiermediziner darf nur für die eigenen Tiere Medis in der Apo holen, nicht für sich selbst. So kenn ich das, aber WO bitte steht das?
    Eigentlich müßte das doch ein Apotheker wissen, aber hier gibts leider keine, oder?

    Es gibt (Tier)ärzte die sind nicht praktisch tätig, da kommt diese Frage immer mal wieder auf. Wenn ich z. B. im Lebensmittelbereich arbeite kann ich mir keine Medikamente aus der Praxis mit nach Hause nehmen o. ä.


    Gruß Mardy



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  4. #4
    Administrator Avatar von Brutus
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    Guckst Du hier:
    § 4
    (1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.
    (2) Für den Eigenbedarf einer verschreibenden Person bedarf die Verschreibung nicht der schriftlichen oder elektronischen Form. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
    Absatz 2 schreibt doch vor, dass Du für den Eigenbedarf KEIN Rezept brauchst. Dafür muss der Apotheker sich aber über Deinen Status als Arzt Gewissheit verschaffen. Das geht am einfachsten über den Arztausweis.
    I'm a very stable genius!



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  5. #5
    Von hier an blind Avatar von Logo
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    Einige Apotheken geben aus eigener Erfahrung an Tierärzte keine Human-Medis raus, Umwidmung hin oder her...
    Pure Vernunft darf niemals siegen!



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