erst die Kinder, dann das Abitur,
gemäß Punkt 2.1 und 2.6,
dreht Hochschulstart dann an der Uhr.
doch leider soll ich nun beweisen,
nicht nur wie meine Kinder heissen,
und daß ich sehr beschäftigt war,
sondern was ich getan, Jahr für Jahr.
stapelweise Dokumente,
die ich auch gern wiederfände,
wär da nicht die Archivierungspflicht,
schon abeglaufen, also nüscht.
Von denen vorher nie die Rede war
und die sogar
das Gericht nicht benennen kann.
Irgendwann, irgendwann,
fang ich auch noch zu studieren an.
Zugegeben etwas holprig, aber reimt sich wie versprochen.
Juristen anwesend, die Spaß am Auslegen von Richtlinien in Verknüpfung mit der VergabeVO haben?