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  1. #8416
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    Zitat Zitat von Sh4dy21 Beitrag anzeigen
    Verstehe echt nicht wie man als LPA so fern ab der Realität leben kann ? Hier in Hessen sind die M2er die einzigen Deutschland weit die immer noch keine Entscheidung mitgeteilt bekommen haben und für uns M1er hört man auch nichts, mit Glück über 5 Ecken von nem Prof Bzw Dekanat.

    Einfach sehr sehr schwach. Wäre vielleicht auch angebracht sich da, je nach dem wie es mit dem M1 jetzt abläuft, mal ne Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, weiss aber nicht ob es das tatsächlich wert ist.
    ich hab da auch mal drüber nachgedacht, aber ich fürchte mit diese Ausnahmesituation ist da nix zu machen und kein Gericht der Welt wird sich für deine Seite entscheiden



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  2. #8417
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    manchmal reicht es ja auch schon wenn denen mal aufgezeigt wird wo die Grenzen des Verstandes und des Verständnis liegen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Wenn die Unis keine Prüfungen anbieten können weil das Universum scheinbar gerade böse ist, dann gebt mir halt mein Zeugnis. ich kann da nix für und habe die ver****** 60% in der schriftlichen abgeliefert.



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  3. #8418
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    Zitat Zitat von S.Pearce Beitrag anzeigen
    manchmal reicht es ja auch schon wenn denen mal aufgezeigt wird wo die Grenzen des Verstandes und des Verständnis liegen. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Wenn die Unis keine Prüfungen anbieten können weil das Universum scheinbar gerade böse ist, dann gebt mir halt mein Zeugnis. ich kann da nix für und habe die ver****** 60% in der schriftlichen abgeliefert.
    Genau es sollte nicht vor Gericht landen im optimalfall aber wenn man tatsächlich ein Rechtsbruch finden sollte, wäre ein Schreiben seitens Anwalts an das LPA sicher nicht verkehrt.

    Auch dieses ganze „vorläufig“ in die Klinik steht ja nirgendwo in der Approbationsordnung etc.

    Oder auch im Schreiben von BaWü, wo subtil drauf hingewiesen wird, dass man zwar zur Klinik zugelassen ist aber nicht am klinischen Unterricht teilnehmen darf. Das kanns doch nicht sein



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  4. #8419
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    Zitat Zitat von Sh4dy21 Beitrag anzeigen
    Genau es sollte nicht vor Gericht landen im optimalfall aber wenn man tatsächlich ein Rechtsbruch finden sollte, wäre ein Schreiben seitens Anwalts an das LPA sicher nicht verkehrt.

    Auch dieses ganze „vorläufig“ in die Klinik steht ja nirgendwo in der Approbationsordnung etc.

    Oder auch im Schreiben von BaWü, wo subtil drauf hingewiesen wird, dass man zwar zur Klinik zugelassen ist aber nicht am klinischen Unterricht teilnehmen darf. Das kanns doch nicht sein

    WORD!!!!!!! Zu sagen "ja wir können euch nicht entgültig zu lassen, das steht so nirgendwo" und gleichzeitig das billige Pralinchen zu verteilen "hier, bist erstmal in der Klinik, halt den Rand" find ich unfassbar bescheiden. Steht eben auch nirgendwo. Wenn man da das Recht beugt weil die Studenten keinen Nachteil haben sollen, wieso geht es nicht für einen TEIL einer Prüfung der einen TEIL der Studenten betrifft? Das Problem ist: wenn man sagt "aber das steht auch nirgendwo" ziehen sie es am Ende zurück und man gammelt noch sinnloser ein Semester rum.

    Wobei ich das in BaWü so verstanden habe dass sie es auf 1 Semester begrenzt haben und man da sehr wohl an den Veranstaltungen teilnehmen darf, aber halt wirklich nur im Sommersemester.



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  5. #8420
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    Zitat Zitat von Sh4dy21 Beitrag anzeigen
    Genau es sollte nicht vor Gericht landen im optimalfall aber wenn man tatsächlich ein Rechtsbruch finden sollte, wäre ein Schreiben seitens Anwalts an das LPA sicher nicht verkehrt.

    Auch dieses ganze „vorläufig“ in die Klinik steht ja nirgendwo in der Approbationsordnung etc.

    Oder auch im Schreiben von BaWü, wo subtil drauf hingewiesen wird, dass man zwar zur Klinik zugelassen ist aber nicht am klinischen Unterricht teilnehmen darf. Das kanns doch nicht sein
    das ist ein Missverständnis: der Text sagt nur, du bist vorläufig zum 1. klinischen Semester (inkl. klinschem Unterricht) zugelassen, jeder weitere klinische Unterricht (aka: 2. klin. Semester) erst nach bestehen des mündlichen, ist aber nicht gut formuliert



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