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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
    Mitglied seit
    23.01.2014
    Ort
    Schönwetterland
    Beiträge
    699
    ich nochmal.

    sorry ich checkt das einfach nicht. Mal hört man, dass Verwendbarkeit und Haltbarkeit gleichzusetzen sind und dann auch wieder das Gegenteil.
    Auf Fertigarzneimitteln steht doch immer nur das Haltbarkeitsdatum, welches mit der Verwendbarkeit gleichzusetzen ist? korrigiert mich wenn es falsch ist.
    Und wie ist das nun bei Rezepturen, da steht doch sowohl "verwendbar bis" sowie die Haltbarkeit. Was sagen mir in diesem Fall die beiden Fristen genau???? Wer kann mir das erklären



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  2. #2
    Pillenfee Avatar von Phosphorsalzperle
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    20.01.2014
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    837
    Ich habe dazu folgende Begriffseklärung gefunden:

    Aufbrauchfrist: Haltbarkeit eines Arzneimittels nach Anbruch der Endverbraucherpackung

    Ausgangsstoff: Zur Herstellung eines Arzneimittels verwendeter Stoff, egal ob industriell gefertigter Stoff, Rezepturkonzentrat, Zwischenprodukt oder Bulkware

    Haltbarkeit(-sdauer): je nach Zusammenhang unterschiedlich gebrauchter Begriff, der die Laufzeit, Aufbrauchfrist oder Verwendbarkeitsfrist bezeichnet.

    Laufzeit:
    Haltbarkeitsdauer, solange kein Anbruch vorliegt, auch angegeben als »Verfallsdatum«.

    Verwendbarkeitsfrist: Haltbarkeit eines Ausgangsstoffes nach Anbruch der Verpackung

    Die Verwendbarkeitsdauer des Ausgangsstoffs ist damit unabhängig von der Aufbrauchsfrist der daraus hergestellten Rezeptur. Denn das Arzneibuch ist weniger streng was zb den Gehalt angeht. Der darf bis 90 % schwanken. Strenger ist das bei den Ausgangssubstanzen. Diesen müssen bis zum letzten Tag der angegebenen Verwendbarkeitsfrist den im Arzneibuch angegebenen Mindestgehalt und alle sonstigen stabilitätsspezifischen Qualitätsmerkmale aufweisen. Daher auch diese Unterscheidung.
    Aufstehen, Krone richten, weiter machen!



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Semester:
    fertig, aber Apothekerin
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    143
    Das Datum auf der Verpackung bezieht sich erstmal immer nur auf das verschlossene, nicht angebrochene FAM.

    Sobald es angebrochen ist, kann die Frist deutlich kürzer sein. Diese Angabe findet sich auf der Gebrauchsinformation und z.T. auf der Verpackung.
    Das Problem ist, dass die Begriffe umgangssprachlich synonym gebraucht werden.
    Pharmazeutisch spricht man deshalb besser von Laufzeit und Aufbrauchsfrist (die Erklärung s.o.).
    Auf Rezepturen ist in der Regel nur die Aufbrauchsfrist angegeben: verwendbar bis: Tag.Monat. Jahr da sie ja für die direkte Anwendung hergestellt wurden (Ausnahme Defekturen, dort wird mit Laufzeit und Aufbrauchsfrist gekennzeichnet)



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  4. #4
    Farmer ;) Avatar von luckyluc
    Mitglied seit
    23.01.2014
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    Schönwetterland
    Beiträge
    699
    ok danke Leute, damit habe ich's verstanden
    Let's fetz sprach der Frosch und sprang in den Ventilator



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