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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hi zusammen!
    Ich hätte eine Frage bezüglich Famulaturanerkennung über die Feiertage!
    Ich mach bis Ostern Famulatur im niedergelassenen Bereich und die haben ja über Ostern zu. Kann mann sich trotzdem diese Feiertage anerkennen lassen, oder hatte da einer von euch schon Probleme?

    Liebe Grüße!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Solang auf der Famulaturbescheinigung ein durchgehender Zeitraum von da bis da steht ohne Unterbrechung wird dir da keiner was können. Die werden vermutlich nicht bei jedem Zeitraum nachschlagen, ob da zufällig ein Feiertag drin war.
    In meiner Famulatur, die ich grad durch hab, war zB der Rosenmontag frei (Karnevalsgegend....), das sieht man der Bescheinigung aber auch nicht an, als zählt das als durchgehender Zeitraum von 30 Tagen.



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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Zählt alles! Hauptsache, der erste und der letzte Tag sind 30 Tage auseinander.



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  4. #4
    Oberstabsarzt
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    Die Famulatur muss nur in der Vorlesungsfreien Zeit deiner Uni sein. Bei uns beginnt das Semester am 07.04. wäre so also nicht möglich. Aber was oben steht, gilt



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Uns hat die Studiendekanat vorgewarnt, dass es Leute gab, die deswegen probleme bekommen haben! Also bei so kurzen Famulaturen, die auf extrem viele Feiertage fallen, wie Ostern.
    Anscheinend wollte LPA (Stuttgart) manchmal ein extra Satz haben auf dem Zeugnis - "Stundenausgleich für Feiertage" o.ä. Hab mir es auch bei Pfingsten und Ostern bescheinigen lassen, die Ärzte haben da meistens sehr viel Verständnis für.

    Muriel, je nach Bundesland kann man auch 14 Tage anrechnen.
    Geändert von Nessiemoo (16.03.2014 um 20:52 Uhr)



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