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  1. #1
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    Da fehlen die Vorzeichen. Man kann dann nicht zwischen Lösung A und E unterscheiden? Könnte man daraus was drehen, was spricht dagegen? Übersehe ich etwas?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied Avatar von fallenangel30487
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    Also bei mir stehen die Vorzeichen da....
    Die höchste Form des Glücks ist ein Leben
    mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam


    Alles was ich getan habe, war für das zu kämpfen, an das ich geglaubt habe.
    Muhammad Ali



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  3. #3
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    bei den antworten? ja. bei den diagrammen sehe ich keine. im F07 wurde bei ähnlicher fragestellung das diagramm mit vorzeichen angegeben.



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  4. #4
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    Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass man da Erfolg hat. Es ist grundsätzliche Konvention bei der Darstellung eines EKGs, dass die Ausschläge Richtung Plus-Elektrode oberhalb der x-Ache aufgetragen werden und die Polung der Extremitätenableitungen ist klar festgelegt...

    Aber versuchen kann man es ja allemal ;)



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  5. #5
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    Klar gibt es diese Konvention, aber: Ich finde es angreifbar, da in vergangenen Prüfungen diese Angabe vorhanden war. Ist natürlich ein formaljuristischer Ansatz, aber die funktionieren halt am besten, da sie für den Juristen sofort verständlich sind. Die Frage "Warum war diese Angabe früher vorhanden und jetzt nicht?" ist einfach gestellt aber nicht so einfach zu beantworten - und dann fällt schnell das Fallbeil. Hinzu kommt, dass eine Mehrheit auf die Antwort mit dem anderen Vorzeichen gesetzt hat (derzeit: 30,1% vs. 26,5%). Spricht auch nicht gerade für die Aufgabenstellung.



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