teaser bild
Seite 9 von 13 ErsteErste ... 5678910111213 LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 45 von 64
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
    Göttingen Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    29.08.2008
    Semester:
    5. WBJ
    Beiträge
    6.534
    hallo
    nur mit fachabi geht es nicht, es sei denn, du hast eine medizinische ausbildung?
    ansonsten abi nachmachen.
    korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

    @AA: ich finde gar nicht, dass es ein shitstorm war? fand die anderen kommentare nicht schlimm. kam halt so rüber, als würdest du alle jubeljahre mal anrufen und das wars. zusammen mit dem abgrenzen kam das eben so rüber



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #42
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
    Ort
    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Zitat Zitat von junger Knacker Beitrag anzeigen
    Ich habe nur ein wirkliches Handicap (von dem anderen mit dem Bein mal abgesehen ich habe Fachabitur und für Medi wird eigenltich die allg. Hochschulreife benötigt. Das wäre die Frage, geht Medi mit Fachabitur überhaupt..... Für mich käme die Uni Heidelberg/Mannheim in Frage.
    Medizin geht in der Tat nur mit allgemeiner Hochschlreife oder mit einschlägiger Ausbildung via Immaturenprogramm. Vermutlich wirst Du das Abi oder irgendwas äquivalentes nachmachen müssen.
    Ganz entscheidend bei Dir könnte aber sein, dass Du einer der wenigen sein könntest bei dem mit der Konstellation "Kein Zugang mehr zum primären Arbeitsmarkt im erlernten Beruf aufgrund Schwerbehinderung" und "höheres Lebensalter und daher nicht mehr hinnehmbare Wartezeit", die Härtefallregeln der Zulassung ziehen. Schau mal zu dem Thema auf Hochschulstart.de.
    Und ganz wichtig, lass dich mal bei allen möglichen Stellen zu dem. Vorhaben konkret beraten, also Hochschulstart.de, dein Rentenversicherungsträger (wegen dem Grundsatz "Rehabiliation vor Rente" dürfte der ein Interesse daran haben, Dich wieder arbeitsmarktfähig zu machen und bezuschusst da eventuell auch was) sowie der Uni.

    Bei diesen Härtefallregeln ist immer viel Ermessenssache dabei, von daher sind die Möglichkeiten, dich hier bezüglich des allgemeinen Vorgehens zu beraten sicherlich begrenzt, da bei Dir vermutlich ein Ausnahmeweg ins Studium führen wird, den Du mir den beteiligten Stellen besprechen solltest.
    Ich könnte mir vorstellen, dass es zum Beispiel reichen könnte, dass Du überhaupt ein Abi machst und die Note egal ist, wenn Du danach als Härtefall bevorzugt zugelassen wirst - sowas aber unbedingt vorher klären, bevor Du ein "4 gewinnt"-Abi baust und dann dastehst.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #43
    Diamanten Mitglied Avatar von PrinzessinAmygdala
    Mitglied seit
    21.07.2010
    Ort
    RWTH Aachen
    Semester:
    1. WBJ
    Beiträge
    1.877
    Zitat Zitat von junger Knacker Beitrag anzeigen
    Ich hab einen Schwerbehindertenausweis und war längere Zeit berentet, bin jetzt 39. Auf dem Arbeitsmarkt habe ich praktisch keine Chance. Mit einem Studium wäre die Situation aber eine komplett andere, ich hätte eine akademische Ausbildung, Ärzte werden immer gebraucht.
    Ich glaube aber, dass es mit Mitte vierzig auch nicht grade einfach ist in einen neuen Beruf einzusteigen, auch wenn Ärzte gebraucht werden. Es wurden ja schon Leute im AdH ausgesiebt, weil sie mit Ende 20 "zu alt" waren.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #44
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
    Ort
    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Zitat Zitat von PrinzessinAmygdala Beitrag anzeigen
    Ich glaube aber, dass es mit Mitte vierzig auch nicht grade einfach ist in einen neuen Beruf einzusteigen, auch wenn Ärzte gebraucht werden. Es wurden ja schon Leute im AdH ausgesiebt, weil sie mit Ende 20 "zu alt" waren.
    Es gibt Leute, die mit Mitte 50 noch umsatteln müssen. Geht auch.
    Und "zu alt" gibt es nicht! Wenn da tatsächlich im AdH welche mit der Begründung abgelehnt worden sind, dann sollten die klagen! Das ist nämlich Diskriminierung und als solche verboten. "Zu alt" ist wie "zu schwul" oder "zu schwarz" - da tanzt der Anwalt auf dem Schreibtisch vor Freude, weil er den Fall garantiert gewinnt, wenn jemand so eine Begründung rauslässt.
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #45
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    06.05.2007
    Beiträge
    191
    Zitat Zitat von Rico Beitrag anzeigen
    Es gibt Leute, die mit Mitte 50 noch umsatteln müssen. Geht auch.
    Und "zu alt" gibt es nicht! Wenn da tatsächlich im AdH welche mit der Begründung abgelehnt worden sind, dann sollten die klagen! Das ist nämlich Diskriminierung und als solche verboten. "Zu alt" ist wie "zu schwul" oder "zu schwarz" - da tanzt der Anwalt auf dem Schreibtisch vor Freude, weil er den Fall garantiert gewinnt, wenn jemand so eine Begründung rauslässt.
    Fragt sich ob das wirklich so formuliert wurde und für eine Klage müsste es schriftlich sein.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]

MEDI-LEARN bei Facebook