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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Ich habe ein Ehrenamt und helfe dort gerade einer jungen Frau, die sich bei der ZVS um einem Studienplatz bewirbt (nicht Medizin). Habe ihr zunächst von einem Schritt abgeraten, weil ich mich selbst erst schlau machen wollte.

    Aus bestimmten Gründen leben sie und ihr Verlobter derzeit in einer anderen Stadt. Wunschuni ist allerdings in einer anderen, sehr begehrten Studienstadt. Dort hat ihr Verlobter noch eine aktuell untervermietete Wohnung. Aufgrund der Regelung mit Erstwohnsitz beim Ehepartner hatte sie die Idee, dass er sich dort wieder anmelden soll, und sie nach der Hochzeit dort ebenfalls Erstwohnsitz anmeldet > höheres Sozialkriterium.

    Abgeraten hatte ich (mal abgesehen davon dass es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ganz korrekt ist) weil beide per Aufenthaltsgenehmigung hier sind - die man durch Tricksereien nicht gefährden sollte. Wollte jetzt aber doch noch mal fragen, ob eine solche "Papierrealität" tatsächlich für ein besseres Sozialkriterium ausreicht, oder ob das geprüft wird.

    Vielleicht hat jemand auch dieses SK angeführt und mit dem Thema Erfahrungen gemacht?



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  2. #2
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    Ich sollte vielleicht noch anmerken dass die Wohnung schon wieder gemeinsam bezogen werden soll, also total fingiert ist das nicht. Aber er wird definitiv 1-1,5 Jahre noch nicht dort wohnen, sie dann wohl mit Studienbeginn.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Kretschmann
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    Zitat Zitat von Spark Beitrag anzeigen
    Ich sollte vielleicht noch anmerken dass die Wohnung schon wieder gemeinsam bezogen werden soll, also total fingiert ist das nicht. Aber er wird definitiv 1-1,5 Jahre noch nicht dort wohnen, sie dann wohl mit Studienbeginn.
    Problem wird die Beschaffung der Meldebestätigung sein. Wenn die besagte Wohnung bereits untervermietet wird, dann wird das vermutlich bei den Behörden auch so im Rechner stehen. Kommt natürlich komisch, wenn plötzlich zwei Familien in der Musterallee 12a wohnen.

    Aber... Behördengänge sind...einzigartig. Einfach versuchen.

    Ach, und deine Gewissenbisse sind unbegründet - da habe ich ganz andere Geschichten auf Lager... Naja, Offtopic.


    Edit: Nochmal kurz überlegt. Bei den Behörden dürfte es kein Problem sein. Grund: Es könnte ja auch ein Hochhaus sein - in der Meldebestätigung wird ja nicht angegeben, in welcher Etage etc. man wohnt.
    Und offizielle Behördendokumente (zumindest in diesem Ausmaß der Wichtigkeit) werden nicht von Universitätsmitarbeiter/In geprüft. Ich habe eine Bekannte an der Uni Hamburg, die ich mal gefragt habe. Sie hat gelacht und gefragt: "Woher sollen wir die Zeit nehmen?"
    Geändert von Kretschmann (21.04.2014 um 13:29 Uhr)



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  4. #4
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
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    Ich will gar nicht wissen, wieviele Leute zB den Wohnsitz nur für SK4 bei den Eltern angeben, oder wieviele Leute sich mit einem Job, den sie eh kündigen wollen, SK3 beschaffen
    "Hodor!" - Hodor



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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Kretschmann
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    Zitat Zitat von Absolute Arrhythmie Beitrag anzeigen
    Ich will gar nicht wissen, wieviele Leute zB den Wohnsitz nur für SK4 bei den Eltern angeben, oder wieviele Leute sich mit einem Job, den sie eh kündigen wollen, SK3 beschaffen
    Danke für den Tipp :P



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