DAS ist so auch nicht korrekt. Hier greift durchaus das Tierschutzgesetz:
Jedes Tier, welches getötet wird, muß genehmigt werden. Dennoch ist es durchaus konform mit dem Tierschutzgesetz konform, das Tier auch zum Zweck der Ausbildung, beispielsweise eben von Tierärzten, getötet werden.§ 7 TierSchG
[...]
Tierversuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung nach Satz 1 Nummer 7 dürfen nur durchgeführt werden
1.
an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus oder
2.
im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heil- oder Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe.
Ich finde es im Grunde genommen auch wichtig, das man sich das als Student der Tiermedizin bewußt macht, das durchaus auch für die Ausbildung Tiere getötet werden müssen.
Was die Simulationen angeht - ich erinnere mich noch recht gut an die Physio-Übungen. Und ich habe aus der Übung am Muskel, und insbesondere am Froschherz, WEIT mehr mitgenommen für den Rest des Studiums, als bei den Versuchen, die mittlerweile beispielsweise nur als Film gezeigt wurden ... da war immer eher die Tendenz, einzuschlafen, und der wirkliche Lerneffekt leider sehr gering. So bitter das für die Tiere auch sein mag....