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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Cryogenic Chamber Maid Avatar von ashara
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    Hallo Ihr Lieben!

    Hat jemand eine gute Idee wie man nach einem abgeschlossenen Jura-Studium eine Zweitstudium in Medizin begründen kann?
    Mir fällt nur Rechtsmedizin ein, aber ohne Schein in diesem Fach ist das vielleicht etwas fadenscheinig oder wird so etwas nicht überprüft?


    Manchmal bekomme ich das Gefühl, es ist fast schon sinnvoller bzw. würde vieles erleichtern, das Jura-Studium abzubrechen, anstatt das Examen noch "mitzunehmen".
    Eine Zulassung aufgrund des Abischnitts bekommt man anscheinend eher...

    Was meint Ihr? oder ?



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  2. #2
    Cryogenic Chamber Maid Avatar von ashara
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    Kennt eh keiner! :D
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    Schade, dass mir keiner helfen/antworten mag. Naja...



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  3. #3
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Immer langsam, alte Leute sind nicht so schnell

    Also die Begründung ist die eine Sache, die Punkte welche man dafür bekommt die andere... wie bei einer mündlichen Prüfung teilweise Willkür des Gutachters.

    Immerhin gibt es bei medizin und Jura das Überschneidungsfeld Rechtsmedizin, was schonmal ein Vorteil ist. So weit ich mich nämlich recht entsinne gibt es für verschiedene Fächerkombinationen irgendwelche (internen?) Vorscxhriften, so z.B. erhält die Kombination Zahnmedizin/Humanmedizin eine feste relativ hohe Punktzahl weil das Doppelstudium in diesem Fall für die Ausübung des berufes (Kieferchirurg) von Nöten ist.

    Da für Rechtsmedizin aber die Kombination Jura/Medizin nicht nötig ist (Spezialisierung Medizin), wird es wohl mindestens eine Stufe (Punkteabstufungen siehe ZVS-Info) tiefer eingestuft werden, wenn du nicht irgendwelche Preisverdächtigen Forschungen auf diesem Gebiet vorweisen kannst.

    Letztendlich hängt es also davon ab, wie gut du in deiner begründung darlegst, wie wichtig für dein späteres Berufsziel diese Kombination ist.

    Bei mir war die Kombination Maschinenbau und Medizin: obwohl ich fast jedem normalen Menschen einleuchtend klar machen kann, daß diese Kombination für die Entwicklung von Endoprothesen z.B. sehr sinnvoll sein kann, wurde ich von der ersten Uni mit gerademal der untersten Stufe (zusammenhanglos, 1 Punkt) bedacht.
    Mit der gleichen Begründung an einer anderen Uni ein halbes Jahr später verpaßte mir der dortige Gutachter immerhin 4 Punkte (2.unterste Stufe), was in Kombination mit der Note meines Erststudiums dann für einen Studienplatz reichte.

    Viel Glück also dabei!

    "Mary" airmaria
    Ruhe bewahren, wenn Ruhe verloren: Ruhe wiederfinden!





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  4. #4
    Cryogenic Chamber Maid Avatar von ashara
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    Hehe, wollte Euch nur ein bisschen unter Druck setzen, damit Ihr antwortet.
    Danke Mary!

    Also Du meinst, es kommt auf die Uni an, wie gut die Begründung bewertet wird?
    Wie ist das eigentlich, bekommen die Leute mit z.B. 15 Punkten eher einen Studiuenplatz als die mit einer Messzahl von 3 (meines Wissens nach momentane Messzahl).
    Variiert die Messzahl von Uni zu Uni?
    Sobald man einmal eingeschrieben ist, kann man dann wechseln wie jeder andere Medizinstudent auch?
    Gibt es Länder, in denen es leichter ist, für ein Zweitstudium in Medizin zugelassen zu werden?

    Falls ich ab und zu dämliche Fragen stelle, verzeiht, ich frage das alles für meine beste Freundin, die aber erst noch das 1. juristische Stex hinter sich bringen muss und sich davon gerade nicht ablenken lasen will. Also leiste ich die Vorarbeit.
    Bzw. Ihr, wenn Ihr mir weiterhelft!



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  5. #5
    Über-Mod und Trollator Avatar von airmaria
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    Wie das mit den jeweiligen Bundesländern bzw. Ausland ist, weiß ich nicht: ich würde nur aufpassen, daß ich nicht dahin gehe, wo es schon Zweitstudiengebühren gibt!

    Wenn die Messzahl 3 ist, scheint es kaum noch Zweitstudienbewerber zu geben: da ist ein Platz ja sicher, wenn das Erststudium nicht schlechter als 3 abgeschlossen wurde!
    Ich meine bei mir wäre es damals 7 gewesen.

    "Mary" airmaria
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