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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Hallo Luzili!

    Ich glaube, dass die ZVS deine Begründng beurteilt, wenn du besondere oder andere berufliche Gründe angibst. Willst du aber wissenshcaftliche Gründe geltend machen, dann musst du zuerst von deiner Wunschuni ein Gutachten anfordern, in welchem deine wissenschaftlichen Gründe entweder anerkannt oder abgelehnt werden. Dieses Gutachten schickt die Uni dann an die ZVS und ich glaube, die fällen dann auch nochmal ein Urteil drüber.
    Wie du siehst, alles sehr kompliziert. Da wirds uns nicht leicht gemacht.
    (Ach ja, das mit den wissenschaftlichen Gründen geht auch nur, wenn man schon in diesem Bereich in der Forschung oder so tätig war, oder zumindest irgendwelche Arbeiten drüber geschrieben hat. Das haben wohl die wenigsten).
    Möchte übrigens auch im WS Medizinstudium beginnen, komme aber von einer ganz anderen Richtung (BWL). Naja, irgendwie wird's schon klappen.

    Viel Erfolg!
    Grüße
    Conny



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  2. #12
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    Hallo zusammen,

    ich bin auch ein angehender Jurist, der nach dem Jurastudium gerne Medizin studieren möchte.

    Mir macht auch die Begründug für das Zweitstudium ein wenig Angst, und mich würde nun insbesondere interessieren, was passiert, wenn man keinen Studienplatz bekommt. Kommt man dann auch auf eine Warteliste, oder muss man es einfach ein Semester später nochmal versuchen?

    Und gibt es überhaupt so viele Bewerber für ein Zweitstudium Medizin?

    Gruß
    SebKam



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  3. #13
    ...nie ohne Pillen Avatar von esch
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    also wenn ich mich mit den 3 % nicht verrechnet habe, dürfte es dieses Sommersemester ca. 45 Studienplätze geben, naja und im Wintersemester sollen ja die Zulassungsregeln geändert werden.
    Wie ich mal hörte (keine Ahnung ob das reell ist) sollen sich wohl pro Semester an die 400 Zweitstudienbewerber bewerben.
    Ich schreibe auch gerade eine Begründung, aber meistens soll es wohl nur den einen zusätzlichen Punkt für sonstige Gründe von den Unis geben.
    Welche Abschlußnote hast du denn?



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    Hm, ich habe gerade irgendwo gelesen, dass die Zahl der Zweitstudienbewerber für Medizin immer recht gering ist. In manchen Semstern sollen sogar alle Bewerber genommen worden sein.

    Ich habe noch gar keine Abschlussnote, ich bin noch mitten im Jurastudium =)
    Aber ich bin gewillt, nach diesem Studium auf jeden Fall noch Medizin zu studieren; immer vorausgesetzt, die erheben keine Studiengebühren von 3000 Euro pro Semester.

    Wegen des Änderns der Zulassungsregeln im WS: Für die Zweitstudienbewerber wird sich doch wohl nicht so viel ändern, oder? Da liegen ja nicht die Hauptprobleme.

    Gruß
    SebKam



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  5. #15
    Kinderzahnärztin Avatar von Smibo
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    Zitat Zitat von airmaria
    Immer langsam, alte Leute sind nicht so schnell

    Also die Begründung ist die eine Sache, die Punkte welche man dafür bekommt die andere... wie bei einer mündlichen Prüfung teilweise Willkür des Gutachters.

    Immerhin gibt es bei medizin und Jura das Überschneidungsfeld Rechtsmedizin, was schonmal ein Vorteil ist. So weit ich mich nämlich recht entsinne gibt es für verschiedene Fächerkombinationen irgendwelche (internen?) Vorscxhriften, so z.B. erhält die Kombination Zahnmedizin/Humanmedizin eine feste relativ hohe Punktzahl weil das Doppelstudium in diesem Fall für die Ausübung des berufes (Kieferchirurg) von Nöten ist.

    Da für Rechtsmedizin aber die Kombination Jura/Medizin nicht nötig ist (Spezialisierung Medizin), wird es wohl mindestens eine Stufe (Punkteabstufungen siehe ZVS-Info) tiefer eingestuft werden, wenn du nicht irgendwelche Preisverdächtigen Forschungen auf diesem Gebiet vorweisen kannst.

    Letztendlich hängt es also davon ab, wie gut du in deiner begründung darlegst, wie wichtig für dein späteres Berufsziel diese Kombination ist.

    Bei mir war die Kombination Maschinenbau und Medizin: obwohl ich fast jedem normalen Menschen einleuchtend klar machen kann, daß diese Kombination für die Entwicklung von Endoprothesen z.B. sehr sinnvoll sein kann, wurde ich von der ersten Uni mit gerademal der untersten Stufe (zusammenhanglos, 1 Punkt) bedacht.
    Mit der gleichen Begründung an einer anderen Uni ein halbes Jahr später verpaßte mir der dortige Gutachter immerhin 4 Punkte (2.unterste Stufe), was in Kombination mit der Note meines Erststudiums dann für einen Studienplatz reichte.

    Viel Glück also dabei!

    "Mary" airmaria
    Wollte nach meinem Zahni Studium noch Humanmedizin studieren (->Kieferchirurgie) Sollte man sich dann eher noch im Studium kurz vor dem Examen bewerben (gilt ja dann die Abi Note) oder sollte man eher auf das Examen warten und sich dann bewerben?

    Danke für ne Antwort

    LG
    Du hast schöne Zähne....gibts die auch in weiss?



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