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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    21.06.2014
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    Hallo! Ich frage hier vor allem diejenigen, die sich schonmal bei hochschulstart beworben haben. Ich hatte vor, mein Abizeugnis bei der Krankenkasse zu beglaubigen. Jedoch haben mir dann einige gesagt, dass das nicht angenommen wird und dass ich zum Bürgeramt muss... In der Schule war ich schon und die wollen das aus welchem Grund auch immer nicht machen.

    Nun ist meine Frage: Hat jemand schonmal eine Bewerbung mit der Beglaubigung von der Krankenkasse abgeschickt und wurde die dann auch akzeptiert? Und wie lange dauert diese Zusage, dass alles in Ordnung ist?

    Ich schiebe gerade echt Panik, da ich nächste Woche verreise und deshalb alles "perfekt" sein muss.

    Danke ))



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  2. #2
    tachykard Avatar von Absolute Arrhythmie
    Mitglied seit
    16.08.2010
    Beiträge
    12.348
    Geh doch einfach auf Nummer sicher und lass das Zeugnis von Amt beglaubigen. Ich habe ehrlich gesagt noch nichtmal gewusst, dass die Krankenkassen sowas machen. Pfarrer dürfen das meines Wissens nach aber auch noch.
    Oder fährst du morgen weg und schaffst den Weg zum Amt nicht mehr?
    Wäre halt blöd, wenn daran am Ende die Zulassung scheitert.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    21.06.2014
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    Ich bin noch 5 Tage hier, also zum Amt könnte ich gehen. Das Ding ist, dass die hier nur nach Terminvereinbarung ein Zeugnis beglaubigen und ich müsste dann am Montag hin und gucken wann ich das machen kann. Außerdem würde mich das 20 € kosten, da mein Abizeugnis 4 Blätter hat und pro Seit 5 € verlangt werden.

    Bei der Krankenkasse ist das kostenlos und man braucht kein Termin.

    Ich möchte jetzt nicht am falschen Ende sparen, aber wenn das mit der Krankenkasse gehen würde, dann wäre das natürlich besser. Deshalb frag ich



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  4. #4
    Oberstabsarzt
    Mitglied seit
    22.06.2013
    Ort
    Erlangen
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    473
    Eine einfache Suche auf der Seite von Hochschulstart hat innerhalb von 0,03 Sekunden das hier erbracht:
    (Du musst "nur" noch lesen!)

    "Wer darf amtlich beglaubigen ?
    Amtlich beglaubigen kann jede Behörde und sonstige öffentliche Stellen, die ein Dienstsiegel führen. Akzeptiert werden auch Beglaubigungen von Notaren und öffentlich-rechtliche organisierten Kirchen.
    Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanwälten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sachverständigen, Gutachtern, Übersetzern (mit Ausnahme der eigenen Übersetzungen) etc.
    Die Formvorschriften für eine amtliche Beglaubigung ergeben sich aus § 33 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes bzw. aus den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder.

    Die amtliche Beglaubigung muss, wie das Muster auf dieser Seite zeigt, mindestens enthalten:
    Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk),
    die Unterschrift des Beglaubigenden und
    den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht."

    Link:http://hochschulstart.de/?id=751

    BTW: Nach §33 Verwaltungsverfahrensgesetz ist eine Krankenkasse keine Behörde und somit nicht zum Führen eines Siegels berechtigt.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.06.2014
    Beiträge
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    Das habe ich auch alles gelesen, bloß war ich mir nicht sicher, ob die Krankenkasse als Behörde anerkannt wird ... Der letzte Satz ist das, was ich hören wollte! (bzw nicht hören wollte ) Dankeschön! Dann muss ich wohl am Montag zum Bürgeramt :S



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