Hallo,
habe eine kurze Frage zum Arztrecht mit folgendem fiktiven Fall:
Ein Patient mit neu diagnostiziertem HIV will seine Ehefrau nicht informieren, mehr noch kündigt sogar ungeschützten Verkehr mit ihr an.
Als Arzt darf ich die Schweigepflicht nach Güterabwägung in einem solchen Fall brechen und die Frau informieren (rechtfertigender Notstand führt zu Offenbahrungsbefugnis). Sofern die Patientin z.B. in der gleichen Praxis betreut wird ist das ja auch kein Problem. Was aber wenn man z.B. keine Kontaktdaten der Ehefrau hat, darf man in einem solchen Fall die Polizei über die HIV-Krankheit des Patienten in Kenntnis setzen, auf das diese die Ehefrau aufsucht? Oder wie ist in einem solchen Fall vorzugehen?
Bin auf Antworten gespannt.