antrag etc. ist schon alles vorgefertigt. mein anwalt meinte nur, dass die uni den ersten schritt mit dem bescheid machen müsse. deshalb warte ich darauf.
das ist auch der grund für meine frage, wenn es fristen gibt, an die sich die uni halten muss könnte man ja druck machen. sonst schicken die mir den bescheid erst in nem jahr, wer weiß.
wie ist das denn beim klassischen physikum, hat da das landesprüfungsamt fristen, bis die negativ-bescheide rausgeschickt werden müssen?
und erstmal danke, an alle dass nicht als erste antwort kam:"vielleicht bist du ja einfach nur ungeeignet für das medizinstudium"