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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Viehdoc
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    Hallo ihr Lieben,

    ich mache gerade Praktikum im Vetamt in Cuxhaven und kann euch das sehr ans Herz legen. Die Leute sind hier echt alle super nett, hab noch niemanden getroffen, der mich nicht mitnehmen wollte. Sie versuchen hier echt, mich jeden Tag mit in den Außendienst zu schicken, damit ich möglichst viel sehe und mich nicht so viel im Büro rumlangweilen muss ;). Durfte bisher mit zu Schlachtuntersuchungen, Tierschutzfällen, in die Tierkörperbeseitigung und zum Proben ziehen für den Landes-Rückstandskontrollplan.

    Also falls jemand noch ein gutes Amt sucht für das Praktikum, dann kann ich es ohne Probleme weiterempfehlen .

    Vielleicht können ja noch ein paar Leute berichten, wo sie waren und ob es da gut war ;).

    Liebe Grüße
    "I don't know the secret of success, but the secret of failure is to try to please everybody."
    (Bill Cosby)



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  2. #2
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    Sagmal wie wird man eigentlich Amtstierärztin? Muss man dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen?



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  3. #3
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    Zitat Zitat von Nickel1992 Beitrag anzeigen
    Sagmal wie wird man eigentlich Amtstierärztin? Muss man dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen?
    Hallo,

    das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Immer erforderlich sind ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin und die Approbation als Tierarzt*.
    Erwartet wird auch die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades "Dr. med. vet" oder eines vergleichbaren ausländischen Grades.


    In Baden-Württemberg z.B. würde es jetzt so weiterlaufen:

    1. Zunächst muss man nach dem Erfüllen der o.g. Voraussetzungen 2 Jahre tierärztlich tätig sein (ggf. auch das schon bei einer Veterinärbehörde).

    2. Danach macht man Praktika an einem Schlachthof (mind. 12 Schlachttage), an einem Untersuchungsamt (mind. 20 Tage) und an einer Veterinärbehörde (mind. 40 Tage, davon mind. 20 an einer unteren Verwaltungsbehörde im amtstierärztlichen Dienst).

    3. Erst jetzt kann man sich für den Vorbereitungslehrgang und die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst anmelden. Lehrgang und Staatsprüfung finden i.d.R. alle 2 Jahre statt und dauern zusammen ~ 3,5 Monate. Wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.

    Der Lehrgang (10 Wochen) umfasst mindestens 320 Unterrichtsstunden, davon mindestens 40 Stunden praktische Übungen, in den Fachgebieten Tiergesundheit, Lebensmittel, Tierschutz, Tierarzneimittel und Verwaltung sowie evtl. angrenzendem Fachrecht.
    Die Prüfung (5 Wochen) besteht aus vier schriftlichen Aufsichtsarbeiten und fünf mündlichen Prüfungen (ggf. mit praktischen Prüfungsanteilen) in den o.g. Fachgebieten sowie evtl. angrenzendem Fachrecht.

    Ab 2015 sollen Vorbereitungslehrgang und Prüfung in zwei Abschnitten teilfinden (Frühjahr und Herbst).

    4. Nach Bestehen der Prüfung kann man nun Amtstierarzt werden. Für eine Verbeamtung müssen auch die Regelungen im jeweiligen Beamtengesetz beachtet werden (z.B. Höchstalter).

    5. Als Amtstierarzt besucht man natürlich auch regelmäßig Fortbildungen.

    6. Wenn man dann nach der Prüfung 2 Jahre als Amtstierarzt tätig war und mind. 1 fachbezogene, von der Dissertation unabhängige, Veröffentlichung vorlegt, darf man auf Antrag die Gebietsbezeichnung "Fachtierarzt für Öffentliches Veterinärwesen" führen.


    MfG


    * Hier ist selbstverständlich jeweils immer die weibliche und die männliche Form gemeint.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von DrJoa
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    hallöchen,

    wow, danke für den überblick. das heißt also man muss nochmal eine unbezahlte ausbildung machen?

    und ist die bezahlung als amtstierarzt viel besser, als wenn man in der praxis arbeitet?

    vg Jo
    Es ist nicht wenig Zeit, die wir zur Verfügung haben, sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen.
    (Seneca)



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  5. #5
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    Zitat Zitat von DrJoa Beitrag anzeigen
    das heißt also man muss nochmal eine unbezahlte ausbildung machen?
    Das kommt drauf an, wie man in das Ganze einsteigt:
    1. Wenn man "privat" sich dafür entscheidet, Amtstierarzt werden zu wollen, verdient man nur am Anfang in den 2 Jahren praktischer Tätigkeit was. Die anschließenden Praktika sind unvergütet (außer man würde dort jetzt z.B. länger arbeiten).
    Aber es wird noch "besser": Der Lehrgang kostet dann noch 2000 € - und auch bei Bestehen gibt es keine Garantie dafür, dass man wirklich eingestellt wird.
    2. Wenn man bereits bei einer Veterinärbehörde arbeitet, sieht das Ganze natürlich besser aus: Die Praktika kann man im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ableisten. Der Lehrgang ist umsonst und man erhält während der ganzen Zeit, wenn auch geringer, weiter Lohn.

    Zitat Zitat von DrJoa Beitrag anzeigen
    und ist die bezahlung als amtstierarzt viel besser, als wenn man in der praxis arbeitet?
    Das kommt immer auf den Vergleich an - generell aber nein. Dafür hat man andere Vorteile (Beamter), wie einen sicheren Arbeitsplatz mit geregeltem Einkommen und Arbeitszeiten, die auch familienverträglich sind.



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