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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Schönen guten Tag erst einmal!

    Ich bin zwar kein Student der Medizin, hoffe aber, das ich hier vielleicht doch eine Antwort auf meine Frage bekommen könnte.
    Ein passenderes Forum konnte ich leider nicht auftun

    Also es geht um folgendes:

    Am 23.12.02 habe ich einen schweren Verkehrsunfall erlitten: Traumatische Oberschenkelamputation links, Trümmerbruch Hüfte links, Fraktur Schienenbein rechts, Fraktur Brustbein, Fraktur Schlüsselbein links, Hirnblutungen.
    Blutverlust ca. 3 Liter

    Der Unfallzeitpunkt war 02:55 Uhr.
    Um 06:05 Uhr bin ich im Krankenhaus mit einer Körpertemperatur von 28°Celsius eingeliefert worden. Dort wurde mir im Schockraum Blut zur OP-Vorbereitung entnommen. Dies geschah, schriftlich bestätigt, nicht unter forensischen Voraussetzungen zur Feststellung der BAK. Die BAK betrug 1,24 Promille. Selbiges Blut wurde am Vormittag noch in der Rechtsmedizin untersucht. Da waren es plötzlich nur noch 1,09 Promille. Aber auch diese wie gesagt nicht forensisch festgesellt.

    Getrunken habe ich im Zeitraum von 22:15 bis 02:45 3 Weizen und einen Schnaps.
    Meinen Magenfüllstand würde ich als 3/4 voll bezeichnen, habe gegen 22:30 eine große Pizza gegessen.

    Nun ist es so, das ich eine Unfallversicherung habe. Selbige hat sich erstmal unter Bezug auf die BAK geweigert, die VS-Summe zu zahlen. Nun ist es aber so, dass es dort keine Promillegrenze gibt, sondern nur den Zusatz "Trunkenheit". Laut Aussage meines Anwalts ist die Versicherung in der Beweispflicht das selbige bei mir Vorlag. Dafür müssten sie einen Promillewer von mind. 0,9 zum Unfallzeitüunkt nachweisen. Es sei für mich völlig Ausreichend, wenn medizinisch in Frage gestellt werden würde, wie hoch der Promillewert denn nun wirklich war.

    Meine Frage ist nun wie der Blutverlust und die starke Unterkühlung die BAK beeinflusst haben könnten bzw. wie ein Gerichtsmedizinisches Gutachten wahrscheinlich aussehen würde.
    Zum Zeitpunkt der Blutabnahme bin ich übrigens noch nicht mit Blut versorgt worden.

    Vieleicht hat ja jemand von euch Erfahrung mit etwas Vergleichbarem.
    Im Voraus schon mal vielen Dank für die hoffentlich reichlichen Antworten.
    Geändert von Mistrinaut (28.08.2003 um 09:55 Uhr)



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  2. #2
    Banned
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    Alkohol am Steuer??????
    Da hören Spaß und Diskussionen völlig auf.
    Da kenne ich nur noch Mitleid mit denjenigen, die unschuldig in einen solchen Unfall hineingezogen worden sind.
    Ist zwar eine erstmal unmenschlich klingende Meinung, aber wann lernt die autofahrende Bevölkerung endlich, daß Alkohol und Straßenverkehr einfach nicht zusammenpassen?



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  3. #3
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Danke Rakete für die Abhandlung des moralischen Pflichtteils
    Damit können wir jetzt zur Frage kommen :

    Original geschrieben von Mistrinaut
    Meine Frage ist nun wie der Blutverlust und die starke Unterkühlung die BAK beeinflusst haben könnten bzw. wie ein Gerichtsmedizinisches Gutachten wahrscheinlich aussehen würde.
    Blutverlust : Die BAK ist ja (wie das "K" darin schon sagt) eine Konzentration, die überall im Blut gleich ist. Nehm ich einen Liter Bier aus dem Faß, sind in den restlichen Litern immernoch genausoviel Prozent Alkohol (Um mal beim Thema zu bleiben). Da Du aber wahrscheinlich auf dem weg ins KH bereits einige Infusionen bekommen hast, dürfte die gemessene BAK quasi "falsch niedrig" sein, da das Blut verdünnt wurde.

    Die Unterkühlung könnte möglicherweise einen etwas langsameren Abbau des Alkohols bewirken, als es normalerweise der Fall ist.

    Es ist aber egal, ob es nun 1,24 oder 1,09 Promille waren,...wenn einer dieser Werte gerichtlich oder versicherungstechnisch verwendet wird, bist Du so oder so "schuldig", da zum Zeitpunkt der BAK-bestimmung bereits mindestens 3-4 Stunden Zeit nach dem Unfall vergangen waren, so daß man für den Unfallzeitpunkt eine wesentlich höhere BAK annehmen muß.



    Der Frosch.

    P.S. sollte es außer dem Versicherungsproblem auch noch ein Strafrechtliches geben, so ist die Grenze für Alkohol am Steuer bei Unfall übrigens schon bei 0,3 !!! Promille.
    KEINE Wiederbeschaffung von Goldkugeln und anderen Preziosen !
    Das schlimme an den Minderwertigkeitskomplexen ist, daß die falschen Leute sie haben
    (Sir Alec Guiness)



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Na schönen Dank auch für die äußerst präzise Beantwortung meiner Fragen. Das sollte in keinster Weise ein Aufruf zu einer pro und kontra Diskussion Alkohol am Steuer werden. Für jeden, der über ein halbwegs ausgeprägtes Textverständnis verfügt, was sich für einen angehenden Mediziner ja auch anbietet, ist selbiges auch aus meinem Einleitungsbeitrag ersichtlich.
    Auf solch überflüssige, nicht auf meine Frage bezug nehmenden Beiträge, kann ich getrost verzichten. Aber zu Deiner Beruhigung kann ich Dir mitleiden, das sich der Fremdschaden auf ein Zaunelement und zwei Blumentöpfe beschränkt.



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  5. #5
    Cryogenic Chamber Maid Avatar von ashara
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    Kennt eh keiner! :D
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    Nicht-Medizinerin
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    Sag mal, Mistrinaut, wie naiv bist Du denn, dass Du Dir nicht hast denken können, dass jemand so antwortet wie Neujahrsrakete?
    Ansonsten hat Froschkönig doch prima fachlich geantwortet, also krieg Dich mal wieder ein.
    Wanna drop me a line?
    [email protected]



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