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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Administrator Avatar von Brutus
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Was die damit auch machen können: den gesamten Bereitschaftsdienst auszahlen und dir 8h abziehen. Dann hast du pro Dienst einmal 8h die du als Überstunden reinarbeiten musst.
    Da wären sie aber mit nem Klammerbeutel gepudert. Denn Minusstunden gibt es ja im Grunde genommen gar nicht. Und wie soll denn ein AN, der 6-8 Dienste im Monat macht, 42-64 Stunden als ÜBERSTUNDEN "nacharbeiten"? LOOOOOOL!
    Die Opt-Out-Regelung möchte ich sehen... und das Gesicht des Arbeitsrechtlers, der sie direkt einkassiert.
    Vor allem wird es spannend, wenn der AN einfach kündigt, oder sein Vertrag nicht verlängert wird.
    Dann verfallen nämlich besagte Minusstunden. Ziemlich dumm für den AG.
    I'm a very stable genius!



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  2. #17
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    Es ist doch so: Wo kein Kläger da kein Richter.

    Einer der neueren Tricks, die ich sehen durfte ist, dass man den 24h Dienst als Rufdienst bezeichnet und am kommenden Tag gleich noch den Tagdienst macht. Dieser ,,Rufdienst" läuft dann durchgehend in die Nacht hinein. Wenn mann aber bis nach 2 Uhr morgens arbeitet, muss man am Morgen nicht zur Arbeit kommen. Bekommt dafür dann die 8h abgezogen. Also geht jeder doch hin.



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  3. #18
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Brutus Beitrag anzeigen
    Da wären sie aber mit nem Klammerbeutel gepudert. Denn Minusstunden gibt es ja im Grunde genommen gar nicht. Und wie soll denn ein AN, der 6-8 Dienste im Monat macht, 42-64 Stunden als ÜBERSTUNDEN "nacharbeiten"? LOOOOOOL!
    Ich rechne ein wenig anders als du.
    Nehmen wir einen 24h-Dienst Mo-Do. Also 8h, dann rechnen wir noch eine Stunde Pause drauf und der Rest Bereitschaftsdienst zu sagen wir 75%... verbleiben 11,25h. Davon abgezogen 8h weil man am nächsten Tag geht, muss man noch 3,25h reinholen. Dabei dann ein Spätdienst mit 2 geplanten Überstunden (eigentlich ja Mehrarbeit) und man braucht nur noch 1,25h reinholen. Ist sicherlich kein Problem. Da findet sich schon ein Chirurg der überzieht. Also wenn man viel sucht. Normalerweise sind Chirurgen ja immer pünktlich

    Freitag und Wochenende ist natürlich anders, da wird dann halt ausgezahlt.

    Verstehst ungefähr was ich mein?



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  4. #19
    Administrator Avatar von Brutus
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    Nöö, verstehe ich nicht. Oben hast Du gesagt, dass der Bereitschaftsdienst komplett ausgezahlt wird, und der FZA als Minusstunden gebucht wird, die wieder reingearbeitet werden müssen. Da passt Deine Rechnung oben nicht. Denn wenn Du den FZA vom BD abziehst, dann musst Du nix mehr reinarbeiten, dann bleiben 3,25 Stunden zur Auszahlung übrig NACH FZA...
    I'm a very stable genius!



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  5. #20
    ehem-user-19-08-2021-1408
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    Wäre es nicht einfacher, einfach jeden Monat seine Stunden zusammenzuzählen und zu schauen, ob man auf seine zum Beispiel 22 Werktage x 8h = 176h kommt?
    Und jede Stunde über 176h wird mit Bonus vergütet...

    Ich versteh bei Begriffen wie Freizeitausgleich, Bereitschaftsdienst, Rufdienst, Hintergrunddienst nur Bahnhof



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