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Zitat von
Moorhühnchen
Inwiefern stehe ich dann als einziger Fachkunde-Inhaber und im Haus Anwesender in der Pflicht?
Ich bin Anästhesistin und sehe irgendwo nicht ein, mich für jeden internistischen und chirurgischen Patienten, der nachts ein Röntgen braucht, rausklingeln zu lassen, nur weil sonst keiner der im Haus Anwesenden die Fachkunde hat - so nebenher zu Intensiv, IMC, OP und Kreißsaal-Bereitschaft.
Die sagen natürlich, "Wir können ja nicht für jedes Röntgen den Hintergrund reinholen" (Ja, aber den Anästhesisten rausklingeln, das geht wohl oder wie?)
Um das Anmelden wirst du dich im Zweifelsfall nicht drücken können, wenn dein Arbeitgeber das so vorsieht. Aber du könntest beispielsweise darauf bestehen, dass z.B. das Sprunggelenk vorher fachärztlich klinisch untersucht wird