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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Liebe Kollegen,

    arbeitet hier jemand zufällig bei Helios und kann mir verraten, wie in der Personalabteilung mit der Einstufung umgegangen wird für Ä1. Also mit 1 Jähriger Vorerfahrung in einem anderen klinischen Fach dann zu wechseln, sollte man ja wie üblich auch in Stufe 2 anfangen, da ja bei vielen Tarifverträgen jede ärztliche Tätigkeit zählt.

    Bei Helios steht im Tarifvertrag "Bei der Stufenzuordnung werden Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung berücksichtigt; Zeiten als Arzt im Praktikum gelten als Zeiten ärztlicher Tätigkeit."

    nun ist die Frage, was mit "einschlägig" gemeint ist. Sollten die zum Beispiel 1 Jahr Innere anrechnen, wenn man als Anfänger in der Chirurgie einsteigt?

    Vielen Dank
    dmtec



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  2. #2
    *****
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    Das hiesse ja jeder fängt im 2. WBJ in der Bezahlung an?
    Nette Geste von Helios.



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  3. #3
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Woraus liest Du das? AiP ist nicht PJ, falls das der Knackpunkt sein sollte.



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  4. #4
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    Ne, es geht nich ums AiP oder PJ , sondern um die Anrechnung von fachfremder Arbeitszeit.
    Lesen die das aus dem Lebenslauf, oder verlangen die Zeugnisse von ex-Arbeitgebern?



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  5. #5
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Du solltest schon ein Zeugnis vom vorherigen Arbeitgeber mitbringen, selbst wenn es nur deine bisherigen Tätigkeiten beinhaltet.
    Spätestens wenn die Arbeitszeiten für den FA angerechnet werden können, wird das wichtig.

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



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