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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Im Prinzip wird ja dem AN die Wahl einer Gewerkschaft, die aus seiner Sicht seine Interessen am besten vertritt, genommen, wenn dieser Gewerkschaft das Recht genommen wird, ihre Arbeit zu tun.
    Auf der anderen Seite kann ich verstehen, dass ein Unternehmen es zu Recht als unmöglich betrachtet, wenn auf einmal zehn Gewerkschaften die gleiche Berufsgruppe vertreten und alle nacheinander streiken, verhandeln und Co. Aber wohl gemerkt, gleiche Berufsgruppe.



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  2. #7
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    „Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden (kollidierende Tarifverträge), sind im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrages im Betrieb die meisten Mitglieder hat.“
    Aus dem Gesetzesentwurf.


    so wie ich das lese, werden alle weiteren Verhandlungen über Tarife dann von ver.di geführt werden.
    Der MB-Vertrag mit seinen Konditionen bleibt gültig, aber bei den nächsten Vertragsverhandlungen seitens der Gewerkschaften kann ver.di wieder Dinge ändern und umstellen und damit ist der MB-Vertrag ausgehöhlt.

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  3. #8
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Es sei denn, es wird ausgehandelt, dass Verdi und MB für verschiedene Arbeitnehmergruppen verhandeln. Das ginge nämlich...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #9
    off-label use Avatar von erdbeertoertchen
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    Gesetz ist nun beschlossen worden, es bleibt abzuwarten, was das BVG sagt.



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  5. #10
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
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    Zitat Zitat von Feuerblick Beitrag anzeigen
    Es sei denn, es wird ausgehandelt, dass Verdi und MB für verschiedene Arbeitnehmergruppen verhandeln. Das ginge nämlich...
    Das ginge schon, wird aber dadurch verhindert, dass ver.di auch Ärzte als Mitglieder hat, die Tarifverträge auch das ärztliche Personal miteinschließen und vorallem ver.di das nicht zulassen wird.

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