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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
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    Ich finde das Gesetz richtig. Was insbesondere Cockpit und die GDL abziehen, führt sonst über kurz oder lang zu erheblichen Konflikten in den Betrieben und zwischen den Gewerkschaften. Der Marburger Bund handelt eher sehr verantwortlich, aber die andere Sparten-Gewerkschaften haben einfach das Ding überrissen.

    Mir ist auch nicht klar, was eine Berufsgruppe ist und wer diese definiert (der Arbeitgeber?). Mir ist aber auch nicht klar, was in diesem Zusammenhang ein Betrieb ist - ist eine Uniklinik ein Betrieb? Dann sollte der Marburger Bund sich vielleicht für alle Gesundheits-Berufe öffnen - ich könnte mir gut vorstellen, dass die Pflege von Ver.di auch nicht begeistert ist. Und so wenig Ver.di für uns rausgeholt hat muss ich immer noch sagen, dass wir im Vergleich zur Pflege immer noch gut darstehen. Ich fände es gut, wenn die Pflege von der ärztlichen Schlagfkraft profitiert und indirekt damit vielleicht auch unsere Arbeitsbedingungen fördert.



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  2. #17
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    Zitat Zitat von Ulle Beitrag anzeigen
    Und so wenig Ver.di für uns rausgeholt hat muss ich immer noch sagen, dass wir im Vergleich zur Pflege immer noch gut darstehen.
    Ja, es ist aber nicht Ver.dis Verdienst, sondern der vom Marburger Bund.



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  3. #18
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Uniklinik = Betrieb
    Ärzte = Berufsgruppe

    Sobald Verdi einen Tarif für alle (auch Ärzte) aushandelt, ist der MB an dieser Klinik raus...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  4. #19
    Nichtsnutz
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    Wenn die Ärzte eine eigene Beschäftigungsgruppe darstellen bzw. nicht ohne weiteres in andere Gruppen überführt werden können, würde das neue Gesetz doch die Ärzte gar nicht berühren?



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  5. #20
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Doch, weil Verdi und MB für Ärzte verhandeln...

    EDIT (so habe ich das Gesetz im Wortlaut verstanden): Im Prinzip geht es darum, dass für eine Berufsgruppe innerhalb eines Betriebes nicht unterschiedliche Regelungen gelten sondern die Gewerkschaften sich untereinander absprechen und gemeinsam aushandeln sollen.
    Wenn also Ver.di für alle Angestellten im Gesundheitsbereich in einer Klinik einen Tarifvertrag aushandelt und dort ausdrücklich ALLE eingeschlossen sind, also auch die Ärzte, dann ist der MB mit seinem Tarifvertrag automatisch raus. Denn in einem Tarifkonflikt, der ja mit zwei unterschiedlichen Gewerkschafts-Tarifverträgen vorhanden wäre, würde das Gesetz greifen und es wäre automatisch der Tarif derjenigen Gewerkschaft gültig, in der in diesem Betrieb die meisten Arbeitnehmer (insgesamt, nicht auf einzelne Gruppen bezogen) Mitglied sind.
    Würde Ver.di allerdings sagen "Okay, Ärzte... für euch ist jetzt nur noch der MB zuständig", wäre alles okay.
    Im Übrigen habe ich das so verstanden, dass es tatsächlich nur um Betriebe und nicht um ganze Unternehmen geht. Heißt also, was im KH XX eines Unternehmens verhandelt wurde, gilt für KH YY noch lange nicht, wenn da eine andere Gewerkschaft mehr Mitglieder hat.
    Wie man das aufdröseln möchte, ist mir schleierhaft
    Geändert von Feuerblick (22.05.2015 um 14:58 Uhr)
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