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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Wie bekommt man Fragen gutgeschrieben ?
    Welche Schriftform muß man wahren, um rechtlich keine Probleme zu bekommen ?
    Welche Lehrbücher sind zulässig ? (Kurzlehrbücher z.B. Allgemeine und Spezielle Pathologie, Bühlinng, Lepenies, Witt 2. Auflage Urban & Fischr ?)
    Ich hae zwar den Infotext auf der Medilearn Seite gelesen, werde daraus aber nicht schlau ! Bin ja kein Jurist oder !!!!
    Wie lange hat man Zeit die Fragen anzumahnen ?

    Gruß
    Quantin



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  2. #2
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    Redest Du von einem Einspruch beim IMPP? In diesem Infoheft, das wir mit der Einladung bekamen, stand, daß Einsprüche innerhalb einer Woche nach Prüfung erfolgen müssen, um evt. noch in der Auswertung berücksichtigt werden zu müssen.

    Da wäre allerdings echt hilfreich, wenn das IMPP vorher seine Musterlösungen verfügbar machen würde!?

    Die Chancen auf Durchkommen sind wohl nicht besonders gut; ich fand gestern im Net einen auf den ersten Blick ziemlich fundierten Einspruch-Brief bzgl. Stex2 mit massenweise Literaturbelegen. http://home.t-online.de/home/stefan....schreiben1.htm

    Die Antwort dazu gibt´s auch im Net -- das IMPP findet schon immer irgendein Lehrbuch, in dem es anders steht
    http://home.t-online.de/home/stefan.wilde/antwort.htm

    Sehr ernüchternd fand ich in der Antwort Sätze wie diesen: "Für die Rechtmäßigkeit der Prüfungsfrage kann die Rote Liste nicht verbindlich sein. Sie stellt lediglich eine vom Bundesverband der pharmazeutischen Industrie herausgegebene Information über Arzneimittel dar."



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  3. #3
    Guest
    ich werde trotzdem schreiben, man muß sich ja nicht alle gefallen lassen und je mehr schreiben, desto besser



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  4. #4
    Guest
    was soll hier heißen wenig erfolg, 4 Fragen sind gestrichen worden!!!!!



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  5. #5
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    Ja, 4 von 27 beanstandeten Fragen sind gestrichen worden:

    "Die darüber hinaus von Ihnen beanstandeten Fragen Nr. 1 vom 2. Tag und Nr. 155, 162 und 183 vom 3. Tag sind aufgrund der nach dem Examen durchzuführenden Überprüfung gemäß § 14 Abs. 4 ÄAppO eliminiert worden."

    Das liest sich jetzt für mich nicht gerade so, als wären die 4 Fragen aufgrund dieses Schreibens gestrichen worden, sondern im Verlauf des normalen Korrekturlaufes.

    Ich hab mal gelesen, daß eine Frage vom IMPP dann gestrichen wird, wenn ein hoher Prozentsatz der Studenten, die insgesamt besonders gut gekreuzt haben, diese Frage falsch gelöst hat. Dann geht man davon aus, die Frage wäre unklar gestellt oder nicht eindeutig zu beantworten.

    Bin mir nun nicht sicher, ob ich das richtig in Erinnerung habe; vielleicht weiß es jemand besser. Sollte das aber so stimmen, dann werden die beiden strittigen Fragen sicherlich gestrichen; 71 % der Studenten haben fälscherlicherweise "Autosuggestion" (Tag 2, B3) gekreuzt, 68 % "ZVK" in der anderen Frage (Tag 1, B47).

    Aber ich schick denen beim IMPP auch zur Sicherheit einen Protest <fg>



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