teaser bild
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 10
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    23.09.2005
    Beiträge
    85

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo,

    Kennt ihr mit der arbeitsrechtlichen Seite aus, wenn man kurzfristig mehr Dienste machen soll?

    Wegen Personalmangel soll ich kurzfristig die ganze Woche Nachtdienste machen, und nicht wie vorher im Wechsel mit den Kollegen, also das komplette System wird kurzfristig geändert.
    Nur das ich absolut nicht in der Nacht zu Samstag kann -> wegen Flugbuchung (+ Hotel...).
    Zudem werde ich massiv Minusstunden anhäufen denke ich, da die Arbeitszeit nur wie Rufbereitsschaft zählt. (das wird morgen geklärt, ob das System dann überhaupt so umgesetzt werden kann.)

    Kann das ein Chef denn einfach so bestimmen? Muss ich dann die Flüge für mich (+1) dann etwa verfallen lassen?
    Wie ist das denn arbeitsrechtlich geklärt?

    Danke für eure Antworten!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Feddich ;)
    Mitglied seit
    21.08.2005
    Beiträge
    335
    Rein rechtlich gibt es keine Dienstverpflichtung, und wenn du kurzfristig einspringst, muss der Arbeitgeber die entstehenden Kosten tragen (Storno Flug, Hotel etc.).

    Allerdings ist es vielleicht schlauer, einen Kompromiss einzugehen und bis zu deiner Reise die Nächte zu übernehmen. Falls die Verwaltung stur schaltet, ist es manchmal ganz hilfreich, ihnen die drohenden Stornokosten aufzuzeigen.

    Rufbereitschaft kann ein Dienst nur sein, wenn du dich aufhalten kannst, wo du willst. Wenn du in der Klinik sein musst, ist es keine Rufbereitschaft



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    Ldr DptoObviousResearch
    Mitglied seit
    26.07.2006
    Ort
    mit drei Buchstaben
    Semester:
    ca. 25.000
    Beiträge
    2.482
    Das ist mitbestimmungspflichtig. Hat euer Betriebsrat dem etwa zugestimmt?
    Zitat Zitat von Evil
    Im Zweifel ist für einen Kardiologen eine Koro immer indiziert.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    21.02.2015
    Beiträge
    27
    Der Dienstplan wird veröffentlicht und gilt - danach kann soweit ich weiß nur noch mit deiner Zustimmung etwas geändert werden. Und ja, dein Ausfall müsste dann die Klinik tragen.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.02.2012
    Beiträge
    71

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Ich kenne das auch so, dass die Klinik dir die Kosten erstatten muss.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook