Eine ärztliche Verschreibung (und darunter dürfte auch die mündliche Bitte eines Arztes im Notdienst fallen) kannste ja nicht einfach verweigern (Kontrahierungszwang). Die Dringlichkeit hast du ja nicht zu beurteilen (kannst du auch gar nicht).
Wenn du mal die Dokumentation eines Tier-AM vergisst, passiert im Grunde nichts, außer vielleicht ein Rüfel des Amtsapothekers bei der Revision ... ist egal.
Tierärzte haben selber das Recht Arzneimittel zu dispensieren, daher siehste auch kaum Tier-AM in der Apotheke (zum Glück).