Hi
Bei der Immatrikulation muss man doch einen Nachweis bringen , dass man krankenversichert ist. Zur Zeit bin ich privat versichert und habe jetzt von einer Freundin gehört, dass man dann nicht während dem Studium in eine gesetzliche KV wechseln kann. Sie selbst bekam das bei ihrer Immatrikulation gesagt. Wenn ich nun privat bleibe, kann ich aber nach dem Studium, das ja ein paar Jährchen dauern wird und in dieser Zeit kann ich nicht wechseln, nicht zurück in die Gesetzliche, weil die Frist (bis 26 oder 27 Jahre) abgelaufen ist. Diese Regelung mit während dem Studium nicht wechseln können scheint aber nicht alle Unis zu betreffen (warum auch immer...)
Weiß da jemand genaueres? Die von meiner KV konnten mir jedenfalls nicht weiterhelfen Vielleicht hatte ja jemand von euch das Problem. Wäre dankbar für Antworten
Eure Rübe, die, wenn sie sich endlich einschreiben darf, nicht ohne KV-Nachweis dastehen möchte