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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    22.06.2003
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    111
    Eine zusätzliche Chance für alle ZVS Abgelehnten ergibt sich für USA z. B. dadurch ,sich auf eine Greencard zu bewerben.
    Dadurch hat man unbegrenzte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in USA . Das Med. studium in USA kostet je nach Uni unterschiedlich viel ,wobei es übrigens deutsches BAFÖG mit Auslandszuschlag gibt.
    Ansonsten wird das Stud. (zunächst premed. College) über scholarships oder loans finanziert ( über die jeweiligen Unis anfragen). Mit der Greencard reduzieren sich übrigens Studiengebühren um bis zu 80 % !
    Eine Greencard kann man auch erhalten,wenn man Verwandte oder auch Bekannte,die als Bürgen fungieren, hat.
    An der Verlosung von 55 000 green cards könnt ihr euch über Tel. 0180- 511 0 511 oder [email protected] bewerben( aus der Schweiz oder Österreich 0049-030-511 0 511).Die Teilnahme ist einmal jährlich pro Person möglich.Die Bewerbungsfrist läuft für dieses Jahr bis zum 15.11.
    Eine zweite Alternative besteht z.B. in einer Bewerbung in England über www.ucas.com
    Statt jahrelang bei steigenden Bewerberzahlen und Wartezeiten letztendlich jedes Halbjahr doch nur den Ablehnungsbescheid der ZVS abzuwarten,wären USA oder GB sicher eine attraktive Alternative bei bekannt besserem und praxisnäherem Studium.
    Viel Erfolg jedenfalls !

    Geändert von Contradoc (23.09.2003 um 09:38 Uhr)



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  2. #2
    Narkosemensch Avatar von Vystup
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    mit den kleinen nachteilen, die im forum für auslandserfahrungen schon ziemlich eingehend und häufig erörtert wurden... da gehört dieser thread meiner meinung nach auch hin



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    09.07.2003
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    Hi!und woie siehts aus wenn man an einer amerikanischen Uni studiert die nicht in den Usa ist?kriegt man da auch Bafög und wird das auch hier anerkannt?



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  4. #4
    Back on Stage Avatar von Rico
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    Original geschrieben von ObiWan
    kriegt man da auch Bafög und wird das auch hier anerkannt?
    Zum Auslandsbafög einige Informationen. Das wesentliche hier auszugsweise:
    Voraussetzungen

    1. Bereits mindestens 2 Semester Studium
    Innerhalb der EU kann eure Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden, sofern ihr die Ausbildung in Deutschland vor mehr als einem Jahr begonnen habt.

    2. Unabhängigkeit von Iinländischer Ausbildungsphase
    Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit können unabhängig von der einjährigen inländischen Ausbildungsphase gefördert werden.

    3. Anrechenbarkeit auf Inlandsförderung
    Generell wird die Auslandsausbildung ein Jahr gefördert. Dabei müssen eure Studienleistungen im Ausland zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Der Mindestzeitraum, den ihr für einen Aufenthalt im Ausland einplanen solltet, beträgt sechs Monate bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen.

    Studium ausserhalb EU
    Kurz gesagt wird in der Regel die Förderung für den Aufenthalt in nur einem Land und bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet, wenn ihr davor schon eine einjährige Inlandsausbildung gemacht habt (§ 16 Abs. 1 BAföG).
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    09.07.2003
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    Werden die Studienleistungen an einer amerikanischen Uni hier auch anerkkannt?wo kann ich das nachfragen??danke



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