Voraussetzungen
1. Bereits mindestens 2 Semester Studium
Innerhalb der EU kann eure Ausbildung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden, sofern ihr die Ausbildung in Deutschland vor mehr als einem Jahr begonnen habt.
2. Unabhängigkeit von Iinländischer Ausbildungsphase
Auslandsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit können unabhängig von der einjährigen inländischen Ausbildungsphase gefördert werden.
3. Anrechenbarkeit auf Inlandsförderung
Generell wird die Auslandsausbildung ein Jahr gefördert. Dabei müssen eure Studienleistungen im Ausland zumindest teilweise auf die Inlandsausbildung anrechenbar sein. Der Mindestzeitraum, den ihr für einen Aufenthalt im Ausland einplanen solltet, beträgt sechs Monate bzw. ein Semester, für ein Praktikum oder Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation zwölf Wochen.
Studium ausserhalb EU
Kurz gesagt wird in der Regel die Förderung für den Aufenthalt in nur einem Land und bis zur Dauer eines Jahres gewährleistet, wenn ihr davor schon eine einjährige Inlandsausbildung gemacht habt (§ 16 Abs. 1 BAföG).